Laut Reuters sieht ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, das Anleger ihre Anteile in den ersten zwei Jahren nach Erwerb wieder verkaufen können, jedoch nur in Höhe von maximal 5000 Euro im Monat.
Die Zeitung „ Die Welt“ gab an, dass damit in erster Linie verhindert werden soll, dass institutionelle Anleger ohne Vorwarnung schnell Millionenbeträge aus einem solchen Fonds entnehmen können. Die dadurch zu erwartende mögliche finanzielle Schieflage von offenen Immobilienfonds soll damit verhindert werden.
Der Gesetzesentwurf
Das Ziel der Bundesregierung ist, dieses bewährte deutsche Anlageprodukt weiter zukunftssicher zu gestalten. „Das nun geplante Gesetz sieht im Grundsatz vor, dass Anleger die Fondsanteile mindestens zwei Jahre halten müssen. Im dritten und vierten Jahr werden dann gestaffelte Abschläge fällig. Wie schon erwähnt sind monatlich 5000 Euro frei zur Entnahme. Erst ab dem fünften Jahr soll die Rückgabe der Fondsanteile die Investoren dann nichts mehr kosten“, so die „Die Welt“.
Der Gesetzentwurf soll außerdem häufigere Bewertungen vorsehen, teilweise werde eine monatliche Neubewertung gefordert, sagte laut „Die Welt“ eine mit dem Entwurf vertraute Person. Bislang muss die Fondsgesellschaft den Fonds einmal im Jahr bewerten und dies veröffentlichen. Die neuen Regeln sollen dem Vernehmen nach nur für neue Investoren gelten. Für Altanleger ändere sich nichts. Offizielle Pressemitteilungen seitens des Bundesfinanzministeriums sowie des BVI Bundesverband Investment und Asset Management stehen noch aus.
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