Für alle Arbeitnehmer und Selbständigen ist es grundsätzlich empfehlenswert, einen staatlich geförderten Riester- bzw. Rürup-Vertrag abzuschließen. Sie erhalten dann entweder Zulagen (Riester-Förderung) oder können von einer Steuerersparnis profitieren (Rürup-Förderung). Wenn Sie bislang noch keine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge nutzen, sollten Sie sich am besten noch 2011 aus zwei Hauptgründen zum Vertragsabschluss entschließen.

Noch in diesem Jahr einen Vertrag zur Riester-Rente oder auch zur Basisrente, wie die Rürup-Rente fachlich korrekt bezeichnet eigentlich heißt abzuschließen, kann Ihnen zwei Vorteile bringen. Zum einen lohnt es sich aus dem Grunde, noch im Jahr 2011 einen Riester- oder Rürup-Vertrag abzuschließen, weil Sie sich so noch für das gesamte Jahr die Förderung sichern können. Das sind entweder 154 Euro Grundzulage plus einer eventuellen Kinderzulage beim Riester-Vertrag oder auch die Steuerbegünstigung beim Rürup-Vertrag. Zudem können alle Riester-Sparer, die bislang für das Jahr 2009 noch keine Zulagen beantragt haben, dies nur noch bis Jahresende nachholen.

Steigendes Renteneintrittsalter ab 2012 als zweiter Hauptgrund

Der zweite Hauptgrund, jetzt noch schnell einen Riester- oder Rürup-Vertrag abzuschließen ist, dass ab dem nächsten Jahr das Renteneintrittsalter von bislang 65 Jahren in Stufen auf 67 Jahre angehoben wird. Für den Riester- oder Rürup-Sparer hat das die Auswirkung, dass die frühest mögliche Auszahlung des Vertrages erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen kann. Dies gilt für alle ab 2012 abgeschlossenen Verträge. Haben Sie hingegen bereits einen Riester- oder Rürup-Vertrag bzw. schließen diesen noch in diesem Jahr ab, so kann die Auszahlung später noch ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. Im Zusammenhang mit den Sparverträgen sind übrigens auch sogenannte Altersvorsorgewirksame Leistungen mitunter sehr interessant. Bei den auch als AVWL abgekürzten Leistungen handelt es sich im Prinzip um eine Weiterentwicklung der bekannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL), die Arbeitnehmer mitunter vom Arbeitgeber erhalten. Vorteilhaft ist vor allem, dass die AVWL in einen Riester-Vertrag eingebunden werden können.