Auch wenn die Riester-Rente in den letzten Wochen und Monaten durchaus einer erhöhten Kritik ausgesetzt war, so handelt es sich dennoch für viele Verbraucher um eine lohnenswerte Möglichkeit, privat und staatlich gefördert für das Alter vorsorgen zu können. Gerade die Geringverdiener sollen auch in Zukunft von dieser lohnenswerten Alternative Gebrauch machen können. Damit sich die Riester-Rente auch in der Zukunft noch für Geringverdiener rentiert, soll eine Anrechnung der Riester-Rente auf die in der Planung befindlichen Zuschussrente nicht vorgenommen werden.
Augenscheinlich möchte die Bundesarbeitsministerin von der Leyen darauf verzichten, die Riester-Beiträge auf die für das kommende Jahr geplante Zuschussrente anzurechnen, was für Geringverdiener eine wichtige Voraussetzung dafür wäre, dass sich die Riester-Rente auch zukünftig lohnen kann. Die geplante Zuschussrente beinhaltet im Wesentlichen, dass eine Altersarmut dadurch verhindert werden soll, dass verhältnismäßig niedrige Renten bis zu einem Betrag von 850 Euro im Monat aufgestockt werden sollen. Allerdings erhält man diese Aufstockung nur dann, wenn man zuvor mindestens 45 Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung war, was bereits viele Personen von der Zuschussrente ausschließen dürfte. Zudem muss auch eine private Vorsorge getroffen worden sein (betriebliche Altersvorsorge oder Riester-Sparvertrag).
Kein Abzug der Riester-Rentenbezüge von der Zuschussrente
Im Gegensatz zu den vorherigen Planungen soll es zukünftig nun so sein, dass die späteren Einkünfte, die man zum Beispiel aus einem Riester-Vertrag für Gering-Verdiener heraus erhält, nicht auf die Zuschussrente angerechnet wird. Wer allerdings lediglich eine Grundsicherung bezieht und die zuvor genannten Voraussetzungen zum Erhalt der Zuschussrente nicht erfüllt, der muss nach wie vor einen Abzug der Einkünfte aus der Riester-Rente in Kauf nehmen. Zudem sollen nach dem Wunsch der Arbeitsministerin zukünftig Selbstständige zur privaten Altersvorsorge gezwungen werden. Die angedachten 350 bis 400 Euro pro Monat dürften allerdings für nicht wenige Selbstständige fast unbezahlbar sein, da sich der geplante „Zwangsbeitrag“ augenscheinlich nicht am Einkommen orientieren soll.