Auf Einschnitte gefasst machen müssen sich die Wertpapiersparer im Hinblick auf die Abgeltungssteuer. Noch auf lange Sicht sichern lassen sich jedoch derzeit noch steuerfreie Kursgewinne. Ab dem 1.1.2009 beginnt für Anleger eine neue Ära. Denn der Vergangenheit gehört ab dann die Zeit steuerfreier Kursgewinne an. Statt der alten Kapitalertragssteuer gilt ab 2009 für die meisten Geldanlagen dann die so genannte Abgeltungssteuer. Ein einheitlicher Steuersatz wird auf Dividenden, Zinsen und Aktiengewinne fällig. Dieser Abgeltungssteuersatz beträgt 25% exklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Alles beim alten bleibt unterhalb der Freistellungsgrenze.
Aus Sparerfreibetrag wird Sparerpauschbetrag
Erst wenn der Sparerfreibetrag von 801 überschritten wird, werden Steuern fällig. Nichts muss ans Finanzamt abgetreten werden, wenn geringere Spareinnahmen erzielt und für Konten und Depots ein entsprechender Freistellungsauftrag erteilt wird. Dass der Sparerfreibetrag künftig Sparerpauschbetrag heißt, darauf weisen die Steuerberater hin. Dies ist der Fall, da von diesem Betrag keine weiteren Werbungskosten abgezogen werden können. Die Grenze für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt bei 1.602 .
Steuerliche Vorteile für Immobilienfonds, Rürup-Rente und Riester-Rente
Anleger, die überwiegend in Festgeld oder Zinspapiere investieren sowie einen hohen persönlichen Einkommensteuersatz haben, werden die Sieger der neuen Steuerregelung sein. Schlechter stellen sich hingegen Sparer, die Geld in Fonds oder Aktien investieren und bislang die Kursgewinne steuerfrei einstreichen durften, nachdem sie die einjährige Spekulationsfrist eingehalten hatten. Hier kommt das Finanzamt demnächst mit der strammen Steuerkeule. Ausnahme sind geschlossene Immobilienfonds, und Immobilien, die auch weiterhin nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden können. Von der Abgeltungssteuer befreit sind außerdem Rürup-Rente und Riester-Rente Verträge.
Bestandsschutz für Wertpapierkäufe vor dem 31.12.2008
Für Auszahlungen aus Renten- und Kapitallebensversicherungen gilt, dass solche Verträge grundsätzlich steuerpflichtig sind. Und zwar dann, wenn sie nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Wenn der Vertrag mindestens fünf Jahre läuft und der Versicherte bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist, ist aber nur die Hälfte des Wertzuwachses zu versteuern. Für die Abgeltungssteuer bei Altverträgen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ändert sich nichts, diese bleiben wie bislang grundsätzlich von der Steuer befreit. Der neuen Steuer zu entgehen, dahingehend haben auch Kapitalanleger noch eine letzte Chance. Bestandsschutz genießen nämlich Fonds und Aktien, die vor dem 31.12.2008 erworben werden. Fonds oder Aktien, die nach einem Jahr Haltefrist verkauft werden, deren Rendite bleibt dann steuerfrei, wenn diese bis zum Jahreswechsel erworben wurden.
Anleger haben Hemmungen in fallende Märkte einzusteigen
Dabei spielt es keine Rolle, ob sie nach einem, zwei oder 20 Jahren verkauft werden. Experten empfehlen die saubere Trennung von alten Geldanlagen, die vor 2009 erworben wurden und neuen Produkten, die ab 2009 gekauft werden, um sich die Verwaltung und die Aufteilung der einzelnen Bestände zu erleichtern. Bis zum Jahresende bedarf es der richtigen Auswahl von langfristig erfolgreichen Aktien, um später steuerfreie Aktienkursgewinne einzufahren. Moment fällt aber gerade die Auswahl dessen nicht so einfach. Optimisten argumentieren, dass in fünf Jahren die Finanzmarktkrise nicht mehr der Rede wert sei und solide Aktien auf lange Sicht meist bessere Renditen als konservative Sparformen versprächen. Dass die Finanz- und auch die Konjunkturkrise ihren Tiefpunkt jedoch noch nicht erreicht habe, davor warnen Pessimisten.
Bei weiter fallenden Kursen könne derjenige den Steuervorteil verspielen, der jetzt investiert. Dachfonds oder Mischfonds bieten sich als mögliche Alternative zu Aktien an. In verschiedene Einzelfonds investieren die Fondsmanager bei Dachfonds, während bei Mischfonds je nach Marktlage zwischen Anlagen am Geldmarkt, Rentenpapieren oder Aktien umgeschichtet wird. Massiv beworben werden diese Fonds seit einiger Zeit von Fondsgesellschaften und Banken. Sie haben schließlich mit Blick auf die Abgeltungssteuer einen Vorteil. Vom Fiskus unbehelligt bleiben nämlich Aktien, Anleihen oder Fonds, die der Fondsmanager innerhalb seines Fonds in die Tat umsetzt. Die Abgeltungssteuer bekommt das Finanzamt erst dann, wenn die Anleger ihre Fondsanteile verkaufen, so dass die Fondsmanager also Fonds oder Aktien erwerben und veräußern können wie sie wollen.
Dachfonds und Mischfonds häufig mit kurzer Historie
Anleger müssen bei Fonds trotzdem Obacht geben, da es bei frisch aufgelegten Dach- oder Mischfonds beispielsweise praktisch unmöglich ist, die bisherigen Leistungen im Hinblick auf das Fondsmanagement zu beurteilen. Fällig werden außerdem bei vielen Produkten hohe Provisionen, Verwaltungsgebühren oder Ausgabeaufschläge. Die Fonds müssen also schon sehr gute Renditen erzielen, damit sich die hohen Gebühren wieder amortisieren. Dies ist natürlich in einer schlechten Marktlage als sehr diffizil anzusehen. Somit kann durch hohe Gebühren die gesparte Abgeltungssteuer schnell wieder aufgefressen werden, so dass man eine Milchmädchenrechnung vor sich hat.