Viel wurde in den letzten Monaten über die Riester-Rente oder genauer gesagt über deren Sinn oder Unsinn geschrieben, nicht immer waren die Erkenntnisse derart fundiert, wie es wünschenswert gewesen wäre – und nicht immer waren die Ergebnisse dazu geeignet diese staatlich geförderte Altersvorsorge potentiellen Sparern „schmackhaft“ zu machen.
Lange Zeit hatte sich die erste Instanz der Deutschen Anlegerpresse, das Stiftung Warentest Anlegermagazin Finanztest, bedeckt gehalten und keine eigene Beurteilung des Für und Wider der Riester-Rente veröffentlicht. Damit ist nun seit heute Schluss, auf die zuletzt geführte Diskussion um die Riester-Rente eingehend schreibt Finanztest in aller Deutlichkeit „Riester-Sparen lohnt sich“.
Dass solche Aussagen mit Zahlen belegt werden, gehört bei Finanztest zum Standard, schon deshalb lohnt ein Blick in die aktuelle Ausgabe, die neben der bereits allseits bekannten Aufstellung welche Riester-Rente sich für welchen Anlagetyp lohnt, auch einen Hinweis auf die derzeit aktuellen Riester-Rentenversicherungen und deren Performance bietet.
Top Versicherungen schafften 4,9% in Spitzenjahren
Gewonnen haben Riester-Angebote der Alte Leipziger, Debeka und auch Hannoverschen Leben, die in der Spitze einen jährlichen Wertzuwachs von bis zu 4,9 Prozent (Alte Leipziger, Hannoversche Leben) in einem Versicherungsjahr ausweisen. Das scheint allerdings nur auf den ersten Blick ein optimales Ergebnis – wer auf Investmentfonds für die Riester-Rente setzt kann über einen längeren Zeitraum deutlich über 5 Prozent durchschnittlichen Wertzuwachs erzielen und damit auch die besten Versicherungsangebote locker einholen.
Wie geht es angesichts des Zinstiefes mit den Ausschüttungen weiter
Grundsätzlich steht Versicherungen in den nächsten Jahren ein Wertentwicklungsproblem ins Haus, investieren diese doch einen Großteil der Versicherungsbeiträge in Staatsanleihen (vornehmlich Deutsche Staatsanleihen), die derzeit mit kaum mehr als einem Prozent verzinst werden. Trotz des Niedrigzinses müssen Versicherungen aber in jedem Jahr einen gesetzlich festgelegten Mindestzins von 2,25% auf die Kundeneinlagen vergüten, was dem einen oder anderen Versicherungsmanager sicherlich jetzt schon mehr Sorgen bereitet als er zugeben wird.