Gerd Billen, VZBV-Vorstand, äußerte sich hinsichtlich teurer Riester Rentenprodukte, überhöhter Dispozinsen und überzogenen Fremdabhebegebühren. „Die Beispiele zeigen ein systematisches Marktversagen zulasten der Verbraucher.” Er forderte: “Einzelmaßnahmen reichen da nicht aus. Die Bundesregierung muss den Verbraucherschutz endlich auch in Deutschland effektiv in der Finanzaufsicht verankern“. Zudem „ reicht es nicht allein, vernünftige Gesetze zu machen. Die Einhaltung der Gesetze muss gerade auch bei Finanzprodukten kontrolliert werden. Schließlich hat der Kunde kaum eine Chance, die Versprechungen der Anbieter selbst auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen“, erklärte Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest.
115 Millionen Euro Verluste bei Riester Produkten
Bei der privaten Altersvorsorge sind die finanziellen Schäden für Verbraucher nach Ansicht von Finanztest und VZBV besonders dramatisch: Untersuchungen der Finanztest hätten aufgezeigt, dass viele Riester-Produkte überteuert seien. Dies geht natürlich auf die Rendite, die entstehenden Verluste seien dadurch enorm. Dazu der VZBV:„Bezieht man dies auf die staatlichen Zulagen, die bis einschließlich 2009 gezahlt wurden (gut sechs Milliarden Euro), summieren sich die Verluste für die Verbraucher auf 115 Millionen Euro.“
Nehme man weiter eine konstante Zulagen-Summe von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr an, so wüchsen die Verluste bis 2020 auf mehr als drei Milliarden Euro, bis 2030 sogar auf über elf Milliarden Euro. Details zu der Berechnungs-
methode wurden nicht angegeben. Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. wurden die Berechnungen angezweifelt.
Überhöhte Gebühren am Geldautomaten
Auch die Schäden durch teure Fremdabhebegebühren seien immens, bemängelten Finanztest und VZBV. Laut Europäischer Zentralbank heben Verbraucher in Deutschland pro Jahr rund zwei Milliarden Mal Geld am Automaten ab. Unterstelle man ein Prozent Fremdabhebungen, so fänden jährlich 20 Millionen Transaktionen statt, bei denen Gebühren anfielen. Schon im März erklärte der Vorsitzende des Verbraucherschutzausschusses im Bundestag, Hans-Michael Goldmann (FDP), gegenüber der “Saarbrücker Zeitung”, dass eine Selbstverpflichtung der Banken angestrebt werde, die die Gebühren zwischen fünf und sieben Euro beschränken solle. Die Gebühren einiger Filialbanken, in Höhe von zehn Euro, seien nicht gerechtfertigt.
„Die Kosten für eine Fremdabhebung betragen mittlerweile durchschnittlich sieben Euro. Geht man davon aus, dass die tatsächliche Belastung der Banken bei maximal zwei Euro liegt, so entsteht den Verbrauchern pro Abhebung ein Schaden von fünf Euro. Hochgerechnet auf alle Transaktionen sind das 100 Millionen Euro pro Jahr.“ Auch Bundesverbraucherschutzministerin Aigner erklärte auf der 68. Bankwirtschaftlichen Tagung der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), kein Kunde habe Verständnis, wenn er für eine Barabhebung von 50 Euro eine Gebühr von zehn Euro oder sogar noch mehr bezahlen solle. „Ich appelliere hier eindringlich an Besonnenheit und Augenmaß.“
Dispozinsen Abzocke
Als weiteres Ärgernis kritisierten beide Institute die überhöhten Dispozinsen. Die Banken kommen derzeit durch den niedrigen Leitzins besonders günstig an Geld. Dagegen seien die durchschnittlichen Zinsen für Überziehungskredite an private Haushalte im selben Zeitraum nur von 11,98 auf 10,28 Prozent gesunken. Die Differenz zwischen der Absenkung des Leitzinses und der Dispozinsen beträgt demnach 1,55 Prozentpunkte. „Das Kreditvolumen lag im Februar 2010 bei rund 41,8 Milliarden Euro. Bezogen auf diese Summe entsteht den Verbrauchern ein finanzieller Schaden von etwa 650 Millionen Euro im Jahr“.
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