Um sich die staatliche Förderung zu sichern, muss ein Riester-Sparer seinen Zulage-Antrag für das Jahr 2006 spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eingereicht haben. Ins Stocken geraten ist derweil nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im ersten Halbjahr 2008 das Neugeschäft mit Riester-Policen. Um einen zweistelligen Prozent-Bereich zurückgegangen sind nämlich die Policen im Vorjahresvergleich. Zuvor hatte Ende Juli der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) einen Rückgang des Riester-Absatzes von jeweils gut 20% im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen für das zweite Quartal sowie die erste Jahreshälfte 2008 veröffentlicht. Dass auch die Versicherungswirtschaft deutlich weniger Riester-Policen abgesetzt hat als im Vorjahreszeitraum, belegen die Halbjahreszahlen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Um mehr als 10% auf 383.000 Policen sank die Zahl der Neuabschlüsse im zweiten Quartal 2008. Knapp 10% weniger Neugeschäft als im Vorjahreszeitraum wurde verzeichnet, da die Assekuranz mit rund 447.009 Neu-Abschlüssen aus dem ersten Quartal auf etwa 840.000 neue Riester-Verträge kommt. Auf gut 11,5 Millionen Verträge stieg insgesamt der Bestand an Riester-Verträgen an. Die Fondsbranche verzeichnet dabei gut 2 Millionen Verträge, während die Assekuranz auf knapp 9 Millionen Policen kommt. Nicht einmal 500.000 Verträge entfallen auf die Banken. Weiterhin Marktanteile an die Fondsparpläne verlieren dabei die Versicherungen. Relativ gering war der Marktanteilsverlust im letzten Jahr. Rund 2% an die Fonds-Variante verloren hat in den letzten 12 Monaten die Versicherungsvariante. Sogar etwa 6% sind dies auf die vergangenen zwei Jahre gerechnet.
Nicht vergessen – staatliche Riester-Zulagen gibt’s nur auf Antrag
Nichtsdestotrotz sollte sich derjenige beeilen, der einen Riester Vertrag abgeschlossen hat, ohne bis jetzt die Zulage für das Jahr 2006 beantragt zu haben. Damit die staatliche Förderung gesichert ist, muss bis zum 31. Dezember 2008 der Zulage-Antrag beim Anbieter eingegangen sein. Die Förderung zeitnah zu beantragen, rädt die deutsche Rentenversicherung allen Riester-Sparern. Auch wenn sie grundsätzlich zwei Jahre Zeit dafür hätten, sollte für die Beantragung der Förderung nicht zu viel Zeit ins Land gehen. Denn so können Riester-Sparer vermeiden, Antragsfristen zu versäumen. Durch einen frühzeitigen Antrag können Riester-Sparer außerdem aus dem Zinseszins-Effekt Profit ziehen. Wenn der Kunde über einen Riester-Rente Zulagen-Antrag mit Dauerwirkung den Anbieter entsprechend schriftlich beauftragt hat, besteht auch die Option, dass der Anbieter, bei dem der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, für den Riester-Sparer für jedes Beitragsjahr die Zulage der Förderung automatisch beantragt.
Umgehend an den Anbieter weiter gereicht werden sollten allerdings relevante Informationen die sich auf Änderungen, bezüglich der Zulage ergeben. Dies kann beispielsweise die Geburt eines weiteren Kindes sein. Denn zurückgefordert wird nämlich von der zentralen Zulagestelle für Alters-Vermögen zu viel gezahlte Förderung. Bei etwa 1,4 Millionen Riester-Sparern hatte sich für das Jahr 2004 die verschenkte Förder-Summe auf rund 200 Millionen addiert. Auf etwa 350 Millionen für knapp 2 Millionen nicht eingereichte Anträge, schätzen Experten sogar die entgangene Förderung für das Jahr 2005.