Rollentausch vor Gericht. Während sich für gewöhnlich die irländische Fluggesellschaft RyanAir als Verfechter des besonders günstigen Flugangebots im Mittelpunkt der Öffentlichkeit entspannen kann und Mitbewerber, wie die Deutsche Lufthansa (WKN 823212) gegen die vermeintlichen Wettbewerbs verzerrenden Preisbrecher-Angebote gerichtlich vorgehen, hatte das Kölner Landgericht heute in einer genau entgegen gesetzten Streitsache zu entscheiden.
Die europaweit fliegen Angebote der Lufthansa, auch als 99-Euro-Werbung bekannt, sind bei RyanAir (WKN 907191) auf wenig Verständnis gestoßen. Nicht wahrheitsgetreu befand dann auch das Kölner Landgericht am heutigen Tage, die Flüge, so heißt es in der Urteilsverkündung kosten nicht 99,- Euro, sondern ab 99,- + 10 Euro für die Buchung über das Internet.
Die dem Text zu entnehmenden Informationen der ausschließlich via Internet zu buchenden Angebote ein in jedem Fall eine Gebühr von 10 Euro hinzuzurechnen sei, würde bedeuten, dass der Flugpreis “rechnerisch richtig” 109,- Euro lauten müsste. Mit dieser Begründung bestätigten die Richter die Rechtmäßigkeit einer im Juli 2006 ergangenen einstweiligen Verfügung durch den Mitbewerber RyanAir.
Die Deutsche Lufthansa wird den Umstand mit Fassung tragen können. Demonstriert das Urteil vor allem einen Umstand: Billig können alle wenn Sie es nur schlau verpacken. Erst Anfang August waren mehrere der bekennenden Low Cost Carrier Fluggesellschaften, darunter Ryanair, Easyjet, Germanwings und Hapag Lloyd Express durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen wegen irreführender Werbung abgemahnt worden.
Richtungweisend dürfte der Hinweis des Gerichts auf den zu bewerbenden Endpreis sein. Grade Anbieter wie RyanAir haben es in der Vergangenheit geschafft durch 0,01 Euro Flugtickets geschickt die Kosten für Ihre Flüge als preiswerter darzustellen als dies den Tatsachen entsprach. Die aktuelle RyanAir Praxis zusätzliche Gebühren für Kreditkartenbuchungen, Gepäckstücke und andere Dienstleistungen am und im Flugzeug zu erheben wird sicherlich auch noch Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu diesem Thema werden.
Der Deutschen Lufthansa ist es mit dieser Niederlage auf alle Fälle gelungen den optischen Abstand zwischen Billigairlines und dem Premiumsegment Lufthansa spürbar zu verkürzen. Reisenden bleibt nur zu raten: Prüfen Sie die Ticketpreise bei allen Airlines. Überraschungen sind fast immer und auf vielen Strecken möglich.