Einem Bericht von Kingworldnews (KWN) zufolge, verweigerte eine schweizer Bank einem Kunden die Auslieferung von Gold im Wert von 40 Mio. Dollar. Nur durch Drohungen rückte die Bank das Edelmetall nach Angaben von KWN schließlich nach einigem Hick Hack doch heraus. Offenbar hatte die Bank, welche allerdings nicht genannt wurde, Schwierigkeiten, an das Gold heranzukommen.

Von einem ähnlichen Vorfall berichtet auch der Goldexperte James Turk. Er verweist auf einen aktuellen Fall, bei dem eine schweizer Bank Schwierigkeiten hat, Silber im Wert von 550.000 Dollar auszuliefern. Die Bank bestand darauf, statt des Silbers den Gegenwert in Geld auszuzahlen. Das erstaunte den Kunden umso mehr, als er seit den 90igern eine Lagergebühr für sein Silber entrichten musste. Der Kunde ging also davon aus, dass die Bank sein Silber auch tatsächlich einlagerte. Dies scheint aber offenbar nicht der Fall zu sein. Für Turk ist der Vorfall Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen, Edelmetalle sicherheitshalber außerhalb des Bankensystems zu lagern.

MMnews gab bekannt das diese Schwierigkeiten bei der physischen Auslieferung von Edelmetallen keine Seltenheit sind. So verweist MMnews darauf das Kleingedruckte zu lesen. Die Geldhäuser sind tatsächlich nicht verpflichtet, die Edelmetalle einzulagern und so hat der Kunde im Zweifelsfall nur Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag. Dies könnte natürlich im Ernstfall fatale Folgen für die Edelmetallbesitzer haben: Sie kommen in der Krise nicht an ihr Gold und Silber, weil einfach zu viele Kunden ihre Edelmetalle abholen wollen und diese im Zweifelsfall gar nicht mehr bei der Bank sind.

Stichwort Sammelverwahrung: Anstatt Edelmetalle tatsächlich zu kaufen garantieren Banken bei der Sammelverwahrung oft nur den Gegenwert in Geld. Zwei Möglichkeiten können sich die Geldhäuser dadurch offen halten. A) Die Institute kaufen gar kein Edelmetall sondern tätigen andere Geschäfte mit dem Geld ihrer Kunden oder B) die Edelmetalle werden zwar gekauft aber dann gegen Zinsen verliehen, um auf diese Weise Zusatzeinnahmen zu generieren. Davon erfährt der Kunde natürlich nichts. Die Banken spekulieren damit, dass nur wenige Kunden ihre Edelmetalle tatsächlich physisch überhaupt einmal haben wollen. Zudem unterliegen Edelmetalle nicht dem Einlagensicherungsfonds. Falls die Bank Pleite geht, gibt es also keine Haftung bzw. staatliche Garantie für ihre Ansprüche.

Alternative zur Edelmetallanlage bei der Bank

Die SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG bietet die Möglichkeit, Edelmetalle wie Gold und Silber in physischer Form zu Großhandelspreisen und mehrwertsteuerfrei am Stand- und Lagerort Schweiz zu erwerben. Alle Ein- und Auslagerungen werden durch einen Treuhänder am Lagerplatz in der Schweiz überwacht, der auch dafür Sorge trägt, dass die ausschließlich bei namhaften Großhändlern bzw. direkt ab Hersteller erworbenen Barren registriert sind und dass die entsprechenden Barrenlisten für alle Anleger zugänglich gemacht werden.

Der Anleger entscheidet über die Verteilung seines Anlagebetrages auf die jeweiligen Edelmetalle Gold und Silber. Der Anleger kann entweder ausschließlich in Gold oder in Silber investieren oder seinen Anlagebetrag aufteilen. Die von der Gesellschaft erworbenen Edelmetalle werden in versicherten Tresorräumen mit hoher Sicherheitsstufe in der Schweiz zollfrei gelagert. Der Kauf erfolgt zum Fixingpreis an der Londoner Börse zzgl. maximal 2,5 % bei Gold sowie maximal 6,5 % bei Silber.

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Die Anleger haben jederzeit Zugriff auf die Informationen über den aktuellen Wert ihrer Beteiligung, dem Vermögensstatus sowie Kaufabrechnungen, Einlagerungs- und Inventurberichte sowie die jeweils aktuellen Barrenlisten der Gesellschaft.

Die Laufzeit der Gesellschaft beträgt 25 Jahre ab Fondsschließung. Eine Kündigung des Kommanditanteils ist erstmals nach Ablauf von 3 Jahren seit Beitritt und Volleinzahlung der Einlage möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist gegen eine gesonderte Gebühr möglich. Für den Anleger bieten sich als Einmalanlage oder in Form eines Sparplans zwei Anlagevarianten an.

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