Seit dem 26. August 2009 sind die Banken gefordert, einen weiteren Beitrag zur Einlagengarantie in Deutschland zu leisten. So sollen höhere Beiträge der Kreditinstitute zur Einlagensicherung für mehr Stabilität im Bankensektor sorgen. Anlass für die Erhöhung der Beiträge war die kürzlich zugunsten der Privatkunden verbesserte gesetzliche Einlagensicherung.

Ausweitung der Einlagensicherung seit Juli

Kundeneinlagen sind in Deutschland grundsätzlich gut geschützt. Erst zum 1. Juli dieses Jahres wurde die gesetzliche Einlagensicherung ausgeweitet und der EU-Regelung angepasst. So sichert die gesetzliche Einlagensicherung seitdem im Falle einer Bankinsolvenz die Einlagen jedes Kunden bis zur Höhe von 50.000 EUR anstatt zuvor bis zu 20.000 EUR ab – und das zu 100 Prozent. Die 10-prozentige Verlustbeteiligung der Kunden entfällt.

Höhere Beiträge der Banken sollen zur Stärkung der staatlichen Sicherungssysteme beitragen

Infolge der Ausweitung der Einlagensicherung kommt es nun zu einer Anpassung der Regelungen zur Finanzierung gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen. Diese führt dazu, dass die Mitgliedsbeiträge an die Entschädigungseinrichtung erhöht werden, um die staatlichen Sicherungssysteme zu stärken. Von der Neuregelung betroffen sind ausschließlich die Banken und Finanzinstitute.

Auch über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind Kundeneinlagen in Deutschland abgesichert. So haben sich die meisten Institute freiwillig weiteren Sicherungseinrichtungen angeschlossen. Für diese Sicherungsfonds bleibt zunächst alles beim alten. Seit Oktober 2008 gibt es zudem die so genannte „Merkel-Garantie“ – die Staatsgarantie der Bundesregierung, mit der der Bund garantiert, dass  im Falle einer Bankinsolvenz die Kundeneinlagen sicher sind.

Ab 2011 soll der Schutz der Einlagensicherung durch eine Erhöhung der Garantiesumme auf 100.000 EUR je Privatanleger sogar noch weiter ausgebaut werden. Steigende Beiträge der Banken an die Entschädigungseinrichtungen dürften die Folge sein.