Die Schweiz und Deutschland haben nach Verhandlungen über offene Steuerfragen ein Steuerabkommen beschlossen. Damit wird die deutsche Abgeltungssteuer auf deutsche Vermögen in der Schweiz ausgedehnt. Personen mit Wohnsitz in Deutschland können ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen.
Künftige Kapitalerträge und – gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen ab 1. Januar 2013 der Abgeltungsteuer, deren Erlöse von der Schweiz künftig an die deutschen Behörden überweisen wird. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert.
Das Abkommen umfasst insbesondere folgende Punkte:
1. Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist.
2. Um zu verhindern, dass zukünftige Schwarzgelder in der Schweiz angelegt werden, können deutsche Behörden Auskunftsgesuche stellen.
3. Zur steuerlichen Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz sollen Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestandes.
4. Die Schweiz und Deutschland haben beschlossen, den gegenseitigen Marktzutritt für Finanzinstitute zu erleichtern. Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben.
5. Um den Willen zur Durchführung der Nachbesteuerung durch die Schweiz sicherzustellen, haben sich die Schweizer Banken zur Zahlung einer Garantieleistung in Höhe von CHF 2 Mrd. an Deutschland verpflichtet. Diese werden sich die Institute von ihren deutschen Bankkunden wieder über Steuerzahlungen zurückholen.
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