Auf Rentenfonds, die das Vermögen der Anleger in Anleihen investieren, könnten schwierige Zeiten zukommen. Nicht nur, dass die Wertentwicklung von Rentenfonds auf Fünf-Jahres-Sicht mit jährlich durchschnittlich gerade einmal 2,5 Prozent äußerst mager (auch wenn so manch ein Bankaktien Inhaber frohlocken würde über dieses Ergebnis) und seit Jahresbeginn noch viel schlechter ausfällt. Nun prüft das Bundesfinanzministerium zudem, ob deren Besteuerung auch auf Fondsebene ausgeweitet werden soll, was den Wertzuwachs weiter schmälern dürfte.
Bisherige Regelung sieht Abgeltungssteuer nur bei Verkauf von Fondsanteilen vor
Die bisherige steuerliche Regelung für Investmentfonds sieht vor, dass Anleger mit Einführung der Abgeltungssteuer lediglich beim Verkauf ihrer Investmentanteile die Steuer abführen müssen. Ein entscheidender Vorteil gegenüber der Anlage in Einzelaktien, denn zwischendurch getätigte Umschichtungen durch den Fondsmanager unterliegen nicht der Steuerpflicht. Der Fondsmanager kann das Fondsvermögen je nach Marktlage umschichten, ohne beim Realisieren von Kursgewinnen sofort vom Staat zur Kasse gebeten zu werden. Und das wiederum bedeutet einen Renditevorsprung, weil das Geld länger arbeiten kann, bevor der Fiskus darauf zugreift.
Laufende Besteuerung auf Portfolioebene geplant
Je nach Entscheidung der Bundesregierung könnte damit schon ab kommendem Jahr Schluss sein, wenn mit Anleihen erzielte Kursgewinne im Fonds Zinseinkünften gleich gestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass künftig jährlich aus dem Fondsvermögen Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne gezahlt werden müsste. Ein zusätzlicher Dämpfer für die Wertentwicklung bei ohnehin bereits beträchtlichem Mittelabzug der Anleger.
Rentenfonds kämpfen mit Rückzug der Anleger
Bereits seit längerer Zeit leiden Rentenfonds vor allem wegen ihrer geringen  Wertzuwächse unter konstantem Mittelabfluss ihrer Anleger. Allein in diesem Jahr zogen Investoren mehr als drei Milliarden Euro aus Rentenfonds ab. Angesichts sehr viel höherer Zinssätze bei relativ sicheren und flexiblen Anlageformen wie Tagesgeldkonten wundert dies wenig.
Eine Ausweitung der Besteuerung wie z.B. durch Abgeltungssteuer Rentenfonds würde hier sicherlich keine Trendwende herbei führen.