Diskriminierung in den deutschen Bestimmungen zur staatlich geförderten Riester-Rente, so lautet die vor zwei Jahren gerichtete Anklage der Europäischen Kommission gegen Deutschland. Die Klage der Europäischen Union (EU) könnte nun bald einen Erfolg verzeichnen. So könnte Deutschland vom Europäischen Gerichtshof gezwungen werden, die Verwendungsbeschränkungen für die Riester-Rente aufzuheben. Mit einem Urteil wird noch in diesem Sommer gerechnet.
Europäische Kommission sieht Grenzgänger benachteiligt
Schon seit längerer Zeit sieht die Europäische Kommission eine Diskriminierung in den deutschen Bestimmungen zur Riester-Rente. In ihrer Anklage richtet sich die EU konkret gegen die Verwendungsbeschränkungen für das staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt. So sieht das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen vor, dass die staatlichen Zulagen für die Riester-Rente nur Bürgern gewährt werden, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die EU sieht Grenzgänger durch diese Regelung benachteiligt. Eine weitere Benachteiligung für die genannte Zielgruppe liegt laut Einschätzung der Europäischen Kommission in der Bestimmung, dass die Riester-Rente nur für den Erwerb von im Inland liegenden Immobilien genutzt werden darf. Außerdem werden Rentner aufgefordert ihre Zulagen zurückzuzahlen, wenn sie im Alter ins Ausland ziehen.
Urteil zur Aufhebung der Verwendungsbeschränkung noch in diesem Sommer zu erwarten
Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Bundesregierung mit ihrer Klage zu Änderungen bei der Riester-Rente zu bewegen. Bislang erfolglos könnte der Europäische Gerichtshof Deutschland nun zwingen, die Bestimmungen zur Riester-Rente zu modifizieren. So hat der Generalstaatsanwalt die Bestimmungen zur Rückzahlungspflicht von Zulagen bei Umzug ins Ausland bereits als unzulässig eingestuft, da sie seiner Ansicht nach vor allem gegen eine Verordnung zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern verstoßen. Da sich die Richter des Europäischen Gerichtshofes häufig der Auffassung des Generalstaatsanwaltes anschließen, rechnet man schon in diesem Sommer mit einem Urteil gegen Deutschland, das die Bundesregierung zur Aufhebung der Verwendungsbeschränkungen für die Riester-Rente zwingen könnte.