Jede Gesellschaft gibt sich Verhaltens-Normen, welche es einzuhalten gilt. Wer das nicht tut ist “wunderlich”, “schrullig” oder eben einfach “komisch”. Wo die Grenze zwischen wunderlich und abnormal zu ziehen ist, ist Definitionssache. Um hier eine allgemeine Definition zu finden, welche auch allgemeine Verbindlichkeit besitzt schafft man Gesetze.
Die Führungsposition in Sachen Diskriminierungsschutz haben aus Deutscher Sicht bereits seit einiger Zeit die US-Amerikaner übernommen. Da paßt es nur gut ins Bild, dass nach der “Nipplegate Affaire” bei der ein männlicher US Popstar einem weiblichen US Popstar vor laufender Kamera im Rahmen des Superbowl Finales einen Teil der Brust und eben zu leicht bedeckten Nippel entblöste.
Das dadurch ausgelöste Echo, welches in einer öffentlichen Entschuldigung der beiden Sänger und dem Rauswurf diverser Manager bei Fernsehen und Produktionsfirma gipfelte hat nun auch gesetzgeberische Konsequenzen.
Gemäß einem aktuellen US Senatsbeschluss, wird jeder anstößige Programminhalt in der Zeit zwischen 6 bis 22 Uhr mit einer Strafzahlung von 325.000 Dollar geahndet. Das Gesetz diene der Sicherheit der Familie, wird der republikanische Fraktionsvorsitzende Bill Frist zitiert.
Wer jetzt in ungläubiges Kopfschütteln ausgebrochen ist und so etwas wie Erleichterung über die eigene Freiheit als Europäer empfindet, dem sei ein kleiner Hinweis auf das vermutlich demnächst in Deutschland in Kraft tretende Anti-Diskriminierungsgesetz gegeben.
Dieses sieht nicht weniger als den Schutz vor Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität vor und wird sicherlich den Zugang zu ähnliche leibhaftigen “Stilblüten” ermöglichen wie man sie aus den USA gewohnt ist.
Einen Vorteil hat die europäische Variante der Anti-Diskriminierung. Zumindest die entblöste Sängerin Janet Jackson hätte sich nach europäischer Machart nicht entschuldigen müssen. als Zugehörige zu gleich 3 definierten Randgruppen (Rasse, Geschlecht, Religion) hätte eine Kritik an ihr sicherlich leicht als Diskriminierung verstanden werden können und wäre entsprechend milde ausgefallen.
Außerdem können Familien nach europäischer Ansicht weiterhin diskriminiert werden solange sie dem klassischen Familienbild – Mutter, Vater und eigene Kinder entsprechend.