Die Riester-Rente ist nach Ansicht des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes (DSGV) viel zu kompliziert. Sie gibt es in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen in Verbindung mit einem Banksparplan, Aktienfonds, einer Rentenversicherung oder dem sogenannten Wohn-Riester, wo die Beiträge für den Erwerb einer Immobilie genutzt werden.
Sparer zeigen sich oftmals überfordert und abgeschreckt durch die Fülle von Bedingungen und Regelungen, die mit dem Abschluss einer Riester Rente auf sie zukommen. Das eine private Altersvorsorge als weiteres Standbein neben der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des sich abzeichnenden demographischen Disasters von Nöten ist, ist unbestritten, aber kann ein Altersvorsorgeprodukt wie die staatlich geförderte Riester-Rente nicht verständlicher sein? Nein, statt dessen ist jeder Vorsorgeinteressierte selbst schon dazu angehalten sich zum Altersvorsorge-Spezialisten zu machen, um sich im Riester-Dschungel zurecht zu finden. Und selbst die Anbieter stöhnen nach Angaben des DSGV über die Ermangelung an leicht zu erklärenden Sachverhalten zur Riester Rente. Verbraucherschützer räumen ebenfalls ein, dass die Anbieter oft nicht mehr mit den komplexen Regeln der Riester-Rente klar kommen.
Aufgrund dessen sahen sich die deutschen Sparkassen veranlasst einen sogenannten Zehn-Punkte-Plan vorzulegen, in denen sie eine grundlegende Vereinfachung der staatlich geförderten Form der Altersvorsorge verlangen. „Die Riester-Rente ist gut und wichtig – aber leider an vielen Stellen noch zu kompliziert“, erklärte der Präsident des DSGV in einer Stellungnahme zum Zehn-Punkte-Plan.
Auslöser für diesen Schritt des Sparkassenverbandes dürften u.a. die in der jüngsten Vergangenheit produzierten negativ Schlagzeilen zur Riester Rente gewesen sein. Sparern wurden ohne vorherige Informationen die bereits gewährten staatlichen Zulagen plötzlich wieder vom Konto abgebucht. „Dabei spielten eine schädliche Verwendung ebenso eine Rolle wie falsche Angaben im Antrag oder fehlende nachträgliche Angaben zu veränderten Lebensumständen“, so dass Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Artikel des Versicherungsjournals vom 14.04.2011. Nach Angaben des BMF hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rund 1,5 Millionen Rückbuchungen im Volumen von 490 Millionen Euro veranlasst.
Es hat den Anschein das einige Riester Sparer ihre Mitwirkungspflichten schlichtweg vergessen haben, die Meisten dürften jedoch den Überblick verloren haben, ab wann und wie man seinen Anbieter zeitnah über Änderungen in seinen Familien- und gegebenenfalls Einkommensverhältnissen zu informieren hat, um in den Genuss der staatlichen Zulage zu kommen. Bisher müssen Riester-Sparer solche Änderungen stets von sich aus melden. Denn wenn sich seine Lebensumstände ändern, ändern sich oft auch seine Riester-Bedingungen – etwa bei der Geburt von Kindern oder wenn der Nachwuchs kein Kindergeld mehr bekommt. Tun sie dies nicht, werden Zulagen oft Jahre später noch zurückgefordert.
In ihrem Maßnahmenkatalog fordert der DSGV deshalb, dass die ZfA künftig mitteilen soll, ab wann nicht genug in einen Vertrag eingezahlt wird, um die volle Förderung einzustreichen. Der Riester-Sparer allein kann das oft nicht mehr überblicken.
Um die Attraktivität der Riester-Rente zu retten und einen bleibenden Imageschaden zu vermeiden, fordert der DSGV noch eine Reihe weiterer Maßnahmen. So sollen Schwankungen beim Gehalt nach dem Willen der Sparkassen künftig nicht so leicht zu Nachteilen für Sparer führen. Bisher war das oft der Fall. Denn: Ein Riester-Sparer muss vier Prozent seines Bruttogehalts in den Vertrag einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Erhöht sich sein Gehalt, muss er auch seine Riester-Zahlung erhöhen, um voll gefördert zu werden. Die Sparkassen plädieren nun dafür, dass Sparer bei Gehaltssteigerungen von unter zehn Prozent nichts unternehmen müssen – und trotzdem die gleiche Förderung wie im Vorjahr erhalten. Auch sollen die Regeln bei den Wohn-Riester-Produkten einfacher werden. Das Finanzministerium erwägt nun im Zuge der angestoßenen Diskussion eine Vereinfachung der Riester-Vorschriften zu erarbeiten.
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