Ab 1. April dieses Jahres werden die von der Bundesregierung geplanten Verbesserungen bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) umgesetzt. So wird die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Aktienfonds von 18 auf 20 Prozent angehoben. Auch die für die Arbeitnehmer-Sparzulage maßgeblichen Einkommensgrenzen steigen von 17.900 auf 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei Verheirateten. Wer vermögenswirksame Leistungen anlegt, erhält somit bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 20.000 EUR künftig bis zu 80 EUR pro Jahr an Zulagen vom Staat.
Vermögenswirksame Leistungen als Beitrag zur Vermögensbildung
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer im Rahmen der Vermögensbildung. Für vermögenswirksame Leistungen stehen verschiedene Anlageformen zur Auswahl. So können Arbeitnehmer ihr Geld z. B. in einen Bausparvertrag oder in einen Investmentsparplan einzahlen. Besonderes reizvoll: Der Staat fördert beide Anlageformen innerhalb der Einkommenshöchstgrenzen durch die Arbeitnehmersparzulage.
Investmentfondsverträge mit vermögenswirksamen Leistungen rückläufig
Investmentfondsverträge mit vermögenswirksamen Leistungen waren bis zum Jahr 2006 auf dem Vormarsch. Zum Jahresende 2005 wurden noch knapp sechs Millionen Depots bei Fondsgesellschaften verwaltet. Seitdem ist die Entwicklung allerdings rückläufig. So hat sich allein per 31. Dezember 2008 der Bestand von VL-Investmentfondsverträgen gegenüber dem Vorjahr um 633.000 auf rund 3,9 Mio. Depots verringert.
Als Grund für die sinkende Anzahl von Verträgen sieht der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) vor allem die lange angekündigte und nun eingeführte Abgeltungsteuer. Eine weitere Erklärung liegt laut Einschätzung des BVI darin, dass in vielen Tarifverträgen vermögenswirksame Leistungen in Altersvermögenswirksame Leistungen (AVWL) umgewidmet wurden. AVWL sind eine Weiterentwicklung der vermögenswirksamen Leistungen und fördern ganz gezielt den Aufbau einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersversorgung.