Die Themen Altersvorsorge und Abgeltungssteuer sind, zu Lasten der privaten Anlegerschaft, eng miteinander verknüpft. Ab dem 01.01.2009 wird die neue Quellensteuer offiziell eingeführt und betrifft ab diesem Zeitpunkt sowohl Einkünfte aus Kapitalerträgen, als auch private Veräußerungsgewinne. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 verabschiedet, löst die die neue Steuer unter privaten Investoren in Deutschland weitreichende Diskussionen aus.
Die Neuregelung beschränkt sich dabei nicht darauf, erzielte Gewinne künftig pauschal mit 25 Prozent, sowie Solidaritätszuschlag und, je nach Konfession, Kirchensteuer zu belegen: Ergänzend wurden gleichzeitig das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist abgeschafft. War es bislang möglich im Rahmen der individuellen Steuererklärung lediglich die Hälfte der realisierten Erträge anzuführen, so trifft die Abgeltungssteuer den vollen Profit. Gewinne aus Kapitalanlagen, die durch den Anleger über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gehalten wurden, konnten vor der Neuregelung steuerfrei vereinnahmt werden. Auch dies ist künftig nicht mehr möglich, da die Abgeltungssteuer unabhängig von der Haltezeit fällig wird.
Altersvorsorge wird durch Abgeltungssteuer geschmälert
Das Nachsehen in Bezug auf die private Altersvorsorge haben hier diejenigen Anleger, die ihr Vermögen im Rahmen direkter Fondsanlagen für die Zeit des Ruhestandes optimieren wollten. Wenngleich der Staat seine Bürger nachdrücklich dazu auffordert, engagierte Beiträge zur privaten Altersversorgung zu leisten, so schmälert er hier gleichzeitig die Effizienz, mit der dies geschehen kann. Während das Jahr 2008 von vielen Privatanlegern zur Optimierung vorhandener Portfolios genutzt wird, um so den negativen Effekt der Abgeltungssteuer möglichst gering zu halten, bietet sich im Rahmen der privaten Altersvorsorge auch dann eine interessante Alternative, wenn der Vermögensaufbau auf der Basis von Fonds erfolgen soll. Die Lösung besteht in Form von Riester- und Rürup-Verträgen, die durch den Gesetzgeber ganz eindeutig von der Abgeltungssteuer ausgenommen wurden.

Beide Modelle bieten interessierten Verbrauchern die Möglichkeit, während der Ansparphase steuerfrei Beiträge in einen zertifizierten Vertrag einzubringen. Dieser wird, je nach Modell, mit staatlichen Zuschüssen und Steuererleichterungen bezuschusst und steht, im Rahmen einer monatlichen Leibrente, ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. Die Modelle unterscheiden sich vorrangig durch ihre jeweiligen Zielgruppen. Während der Riester-Vertrag für versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer und Beamte konzipiert wurde, richtet sich das Rürup-Rente Modell vorrangig an Selbständige und Freiberufler, ohne Zugang zu gesetzlichen Formen der Alterssicherung. Beiden Modellen ist dabei gemein, dass sie langfristig nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sein werden. Da sowohl Riester- als auch Rürup-Rente Verträge in Form von Fondssparplänen oder fondsgebundenen Versicherungen abgeschlossen werden können, realisiert der Beitragszahler hier einen umfassenden Vorteil: Sein Vermögensaufbau wird nämlich einerseits durch die Einbeziehung renditestarker Fonds stark beschleunigt, ohne andererseits mit der Abgeltungssteuer belastet zu sein. So kann, unabhängig von der individuellen staatlichen Förderung, auch die Überzahlung eines Riester-Rente oder Rürup-Vertrages durchaus sinnvoll sein. Zusätzliche Beträge werden gezielt in die Altersvorsorge investiert, wodurch sich der Lebensstandard im Ruhestand deutlich verbessern lässt.