Die neue Abgeltungssteuer gilt auch bei Anlegern, die langfristig in Fondssparpläne einzahlen. Steuerfreie Kursgewinne fahren Anleger bislang nach Ablauf der Spekulationsfrist ein. Bei einer durchschnittlichen Jahres-Rendite von 8% erreicht ein Anleger, der beispielsweise 30 Jahre lang monatlich 100 € in einen Aktien Fondssparplan einzahlt, ein Endvermögen von rund 150.000 €. Ein steuerlicher Wertzuwachs von 114.000 € käme zu den Einzahlungen von insgesamt etwa 36.000 € hinzu. In Zukunft muss der Anleger bei einem Abgeltungssteuersatz von 25% 32.000 € von den Kursgewinnen an den Fiskus abdrücken.
BVI fordert Fondssparpläne von Abgeltungssteuer zu befreien
Dass der Gesetzgeber Fondsparpläne, die vor 2009 abgeschlossen werden, auch dann steuerfrei stellen soll, wenn der Sparplan über den Stichtag fortgeführt wird, fordert der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e. V.). Nach Ansicht der Experten sollte außerdem der Steuersatz umso geringer ausfallen, je länger der Anleger spart. Die langfristigen Vorsorgesparer könnten so auf diese Weise von der Abgeltungssteuer geschützt werden. Da der Gesetzgeber für die alten steuerlichen Regelungen den 31.12.2008 als Stichtag gesetzt hat, ist in diese Angelegenheit perdu. Man kann die Gewinne nach einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten steuerfrei vereinnahmen, wenn man bis zu diesem Zeitpunkt Anteile an Investmentfonds erworben hat.
Bis zum Stichtag 31.12.2008 gelten noch alte Steuerregelungen
Auch bei Fondsparplänen, die schon vor diesem Stichtag begonnen wurden, gilt somit die Abgeltungssteuer seit 1.1.2009. Das für das neue eingezahlte Geld andere Regeln gelten als für die alten Fondsanteile, dazu führt diese Abgeltungssteuer. Denn weiterhin gilt nämlich die einjährige Spekulationsfrist für vor dem 31.12.2008 erworbenen Fondsanteile, ab der Kursgewinne steuerfrei generiert werden können. Das Finanzamt geht davon aus, dass die ältesten Anteile zuerst verkauft werden, wenn Anleger später einige Fondsanteile veräußern möchten. Man sollte 2009 einen neuen Sparplan in einem getrennten Depot eröffnen, wenn man seine steuerfreien Anteile schonen will, um damit noch weitere steuerfreie Kursgewinne einzufahren. Von der Abgeltungssteuer betroffen sind auch Sparpläne, die aus vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber ins Leben gerufen worden sind.