Wird der Schlag gegen den internationalen Terror zum Versicherungsfall?
Fast sieht es so aus, als würden die Helden zur Kasse gebeten. Das von den britischen Behörden verhinderte Attentat auf eine Reihe von Verkehrsflugzeugen hat, so sieht es für diesen Moment aus, ein juristisches Nachspiel. Eine Gruppe von Fluggesellschaften unter der Führung von RyanAir, strebt eine Schadenersatzklage gegen die britische Regierung, bzw. gegen die Flughafenbetreiber Gesellschaft an. Kompensiert werden sollen die Kosten, welche durch die verschärften Sicherheitsbedingungen, wie extra Kontrollen, verkleinertes Bordgepäck, verschobene und ausgefallene Flüge entstanden sind. Auf eine Summe von rund 300 Millionen Pfund, was ca. 445 Millionen Euro entspricht, wird der Schaden durch die zusätzlichen Maßnahmen geschätzt. Welche Fluggesellschaften sich an einer solchen Klage beteiligen werden und wie die Aussichten für den Erfolg einer solchen Klage aussehen, ist noch nicht einschätzbar. Der Klageseite kommt in diesem Fall aber eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2000 entgegen, in der geregelt ist, dass die britische Regierung Kompensationen für Verluste durch Notfallanordnungen leisten muss. Bereits gestern wurde das Sicherheitsthema auf europäischer Ebene diskutiert, Änderungen, wie das Verbot der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck oder gar die Abschaffung des Handgepäcks wurden bei der EU-Innenminister Konferenz auf die Tagesordnung gesetzt. Entschlüsse gibt es bislang keine, es darf aber davon ausgegangen werden, dass es zu einer weiteren Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen im Flugverkehr kommen wird. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass diese Änderungen Terroristen davon abhalten werden neue Anschläge mit und auf Flugzeuge zu planen. Europa verliert ein weiteres Stück Freiheit und reagiert wieder einmal mit Abschottung statt mit Aufklärung.