Der Fall Kaupthing Bank es vorgemacht, im Falle der Phoenix Kapitaldienst Pleite wird jetzt ähnlich verfahren. Die Verstaatlichung der isländischen Kaupthing Bank hatte lange Wochen für Schlagzeilen gesorgt, als Sparer nicht mehr an ihr Geld gelangten, da die Guthabenkonto durch die Bank über Nacht gesperrt wurden.
Der neue Eigentümer, der Staat Island, sah sich nicht in der Lage die entsprechenden Finanzmittel in Euro aufzubieten um die Anleger auszuzahlen, so dass das zähem Ringen die Bundesregierung einen Kredit an das Land Island vergibt, welcher dazu genutzt werden muss die Guthaben Deutscher Anleger wieder auszuzahlen.
Ähnlich positiv sieht es nach langem Ringen jetzt auch im Fall der bereits 2005 insolvent gegangenen Phoenix Kapitaldienst aus Frankfurt aus. Anleger, die hier investiert waren, sollten über den die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) abgesichert sein, dessen Kassenbestand aber keine ausreichende Deckung aufweist einen Entschädigungsfall in dieser Größenordnung aufzufangen. Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt jetzt Bewegung in die Sache, indem die Bundesregierung eine Zahlung an die EdW von 128 Mio. Euro ankündigte, die die EDW in die Lage versetzen soll ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Die Zahlung wird als Bundesdarlehen gestaltet und soll von den an die EDW angebundenen Finanzinstituten zu einem späteren Zeitpunkt rückgezahlt werden. Nachdem per Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin die EDW keine Sonderbeiträge mehr erheben darf, war die weitere Finanzierung des Nottopfes bislang unklar.
So gesehen muss man der Bundesregierung unterstellen an verschiedenen Stellschrauben ihren Beitrag zur Konjukturbelebung zu leisten – und sei es nur dadurch Anlegern ihre verloren geglaubten Einlagen zurück zu geben.