Sehr viele Arbeitnehmer verschenken jeden Monat bis zu 26 Euro monatlich von Ihrem Gehalt. Das ist die Summe die Ihnen zusätzlich zum Gehalt zusteht, und nur gezahlt wird, wenn ein sogenannter VL Vertrag abgeschlossen wird.

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In der aktuellen Ausgabe 09-2016 der Zeitschrift „Finanztest“, wurde das ganze Thema Vermögenswirksame Leistungen inkl. den einzelnen Sparvarianten und allen weiteren Informationen umfangreich vorgestellt. Zusammenfassend empfiehlt die Zeitschrift gerade für die risikobereiten Anleger, die Zulagen des Chefs in einen Aktienfondssparplan einzuzahlen.
Mit einer entsprechenden Depotbank haben potentielle Anleger also alle Möglichkeiten kostengünstig zu investieren. Das Depot bei der ebase kostet nur 12 Euro Depotführungsgebühren pro Jahr, und die Aktienfonds werden über einen Fondsvermittler meist ohne Ausgabeaufschlag zur Verfügung gestellt. Bei z.B. der Fondsvermittlung24.de werden alle Investmentfonds immer mit dem maximal möglichen Rabatt ausgegeben. Einige wenige Investmentfonds untersagen diese Rabattierung ausnahmslos. Dann kann kein Fondsvermittler einen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von meist 5% dieser Fonds gewähren, hierbei handelt es sich aber nur um sehr wenige Fonds. Die attraktiven „bekannten“ Investmentfonds von der DWS, Templeton, FvS, oder Fidelity erhalten die Anleger beim Fondsvermittler ohne Ausgabeaufschläge.Es wird weiterhin empfohlen die Sparrate auf ein Mindestniveau anzuheben, so dass die Sparrate in einem vernünftigen Verhältnis zur Depotgebühr steht. Sollte der Anleger z.B. im öffentlichen Dienst tätig sein, so erhält er nur 6,65 Euro als Zulage von seinem Dienstherrn. Diese stockt er einfach auf 40 Euro auf, so dass er 33,35 Euro dazugibt.

 

Ob sich das lohnt, wird oft gefragt.
Ja, es lohnt sich! Die 6,65 x 12 Monate x 7 Jahre ergeben immerhin 558,60 Euro. Selbst wenn die Depotgebühr von 7 Jahren x 12 Euro abgezogen wird, bleiben noch attraktive 474,60 Euro über. Im „nichtöffentlichen Dienst“ werden im Schnitt 26 Euro vom Arbeitgeber gezahlt. Das macht dann nach Abzug der Depotgebühren ca. 2100 Euro aus.
Diese hat nur der Dienstherr oder Chef „mehr“ gezahlt.
Mit den zusätzlichen Eigenbeiträgen und einer Durchschnittsrendite von 6% fällt dieses Sparergebnis noch deutlich höher aus.

 

Der Aufwand für das Einrichten des VL Vertrages
Damit die Zuzahlung vom Arbeitgeber fließt, muss ein gültiger Vertrag für Vermögenswirksame Leistungen geschlossen werden. Dieses ist am Beispiel der ebase als VL Vertrag bei der Fondsvermittlung24.de schnell erklärt. Der Anleger lädt sich den Antrag herunter und füllt bereits im Adobe PDF Reader die erforderlichen Felder aus. Nun werden nur noch wenige, sich selbst erklärende Daten ergänzt. Nach Unterschrift unter allen Formularen geht der nächste Weg zur Post, diese führt das sogenannte „PostIdent“ Verfahren durch. Hierzu benötigt die Post kurz den Personalausweis und prüft die Identität des Antragsstellers. Nun fügt der Postmitarbeiter die Formulare mit der PostIdent Bestätigung zusammen und schickt beides an die Fondsvermittlung24.de. Die Fondsvermittlung24 erteilt die Rabattfreigabe und leitet den Antrag an die ebase weiter. Binnen 5-10 Werktagen erhält der Anleger ein Anschreiben der ebase, dieses enthält neben den Online-Zugangsdaten zum Depot auch die Depotinfos für den Arbeitgeber. Das Arbeitgeber-Depotinfoblatt enthält alle Angaben die der Arbeitgeber benötigt, um die Vermögenswirksamen Leistungen korrekt zu überweisen.
Die nächsten Jahre ist nichts weiter zu tun, der Anleger kann sich jederzeit einloggen und den Erfolg seines Investments verfolgen.
Tipp: Der Arbeitgeber darf bis zum 01.01. eines Jahres rückwirkend VL Leistungen zahlen! Der Anleger sollte seinen Arbeitgeber ansprechen, ob dieser die Beiträge auch ggf. rückwirkend einzahlt.

 

Der Vertrag muss eigentlich 7 Jahre laufen, auch um die gesonderte Arbeitnehmersparzulage vom Staat zu beantragen.
Diese bekommt man jedoch nur wenn man unter 20.000 zu versteuerndes Einkommen pro Jahr verdient.
Im Umkehrschluss heißt dass, wer die Arbeitnehmersparzulage nicht beantragt, muss den Vertrag auch nicht 7 Jahre lang halten. Er kann dann jederzeit den Vertrag beenden und die Anlagesumme auszahlen lassen.
Und auch das ist keine Pflicht, man kann problemlos die besparten (ganzen) Anteile der Investmentfonds auch in ein bestehendes Depot übertragen. Damit ist der Anleger von Kursständen unabhängig und kann selber entscheiden wann er sein Investmentvermögen verkaufen möchte.

Mehr Informationen zur ebase finden Sie hier
Generelle Informationen zur Vermögenswirksamen Leistung finden Sie hier