Mit der Abschaffung der Eigenheimzulage ist ein wesentlicher Anreiz zur Altersvorsorge mittels Immobilien ersatzlos entfallen. So ganz ohne sanftes Drängen zum Erwerb eigener Immobilien geht es allerdings auch nicht, deshalb wird jetzt die Riester Rente auch zu einer Wohn-Riester Rente werden. Konkret meint dieses Wortkonstrukt, dass mittels per Riester Vertrag angespartes Vermögen vor Ende der Sparphase zu größeren Teilen entnommen werden darf um damit Wohnraum zu erwerben.
Bislang ist dies im Rahmen der Riester Renten Altersvorsorge nicht möglich, wer aus seinem laufenden Vertrag Geld entnehmen möchte (muss), der verliert die Förderungsfähigkeit und muss im Zweifelsfall auch noch Förderungsbestandteile zurückerstatten. Somit kommt es zu der merkwürdigen Situation, dass zwar ausreichend Vermögen durch einen Riester Sparvertrag vorhanden ist, dieses aber nicht für die ebenfalls zur Altersvorsorge gedachte Immobilieninvestition genutzt werden kann. Dadurch müssen Immobilienkäufer bislang ein entsprechend höheres Darlehen aufnehmen anstatt bereits vorhandene Mittel entsprechend auszunutzen.

Auch wenn bislang noch keine Entscheidung in dieser Sache getroffen ist, scheint es als hätten sich die Koalitionspartner auf die Eckpunkte einer solchen Wohn-Riester Veränderung geeinigt, was die Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt doch recht wahrscheinlich macht.
Mit einer solchen Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingung würde ein immer wieder aufkommendes Argument gegen den Abschluss einer Riester Rente endgültig aus der Welt geschafft.