Im Boom der ESG Investments geht die EU nun gegen Finanzprodukte vor auf denen zwar Nachhaltigkeit steht, aber keine Nachhaltigkeit drin ist. Denn viele Fonds haben sogenanntes “Greenwashing” betrieben um vom ESG-Trend zu profitieren.

Bild - NachhaltigkeitsfondsMit einer aktuellen Größe von 38 Billionen US-Dollar und einer von Bloomberg prognostizierten Größe von 53 Billionen US-Dollar im Jahr 2025 zeigt sich, dass der Markt für Nachhaltigkeit in der Geldanlage vom Trend zum neuen Standard geworden ist. Von diesem Wachstum wollten viele Fonds profitieren, sie machten sich fehlende Regularien zu nutze. Eine kleine Beimischung ESG konformer Titel zu einem sonst nicht ESG konformen Fonds hatte in der Vergangenheit bereits genügt um das Produkt als ESG Titel zu bewerben.

Neue EU-Regelung seit 10. März 2021

Wie ernst es die aktiven und passiven Fondsanbieter mit der Nachhaltigkeit ihrer Produkte wirklich meinen lies sich bisher nur sehr schwer bis überhaupt nicht prüfen. Für eine vergleichbare Messbarkeit fehlten bislang einheitliche Definitionen und Standards. Seit dem 10. März ist daher nun die EU-Offenlegungsverordnung in Kraft getreten.
Fondsanbieter müssen in ihren Prospekten fortan ausweisen ob ihr Fonds nachhaltig ist. Hierfür gibt es mit Artikel 8 & 9 der Verordnung auch feste Definitionen.
Dies soll künftiges Greenwashing vermeiden und Vergleichbarkeit für die Produkte des nachhaltigen Marktes herstellen. Weiters Ziel der Verordnung ist es auserdem Benchmarks zu etablieren und Anlegern somit mehr Sicherheit und Qualität zu gewähren.

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green benefit Global Impact Fund P
Performance 1 Jahr: 222,23%

ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT EUR R01 (VTA) (EUR)
Performance 1 Jahr: 91,55%

DNB Fund – Renewable Energy Retail A
Performance 1 Jahr: 83,08%