Es vergeht kein Tag, an dem nicht eine neue Nachricht zur Finanzkrise auf die nächste folgt. Gerade erst hat die Schieflage des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate Schlagzeilen gemacht. Kann man in Zeiten der Bankenkrise einer Bank heute noch getrost sein Geld anvertrauen? Klar, dass Anleger verunsichert und um die Sicherheit ihrer Einlagen besorgt sind. Viele fragen sich, welche Bank als nächste dran ist. Wie steht es nun um die Einlagen von Kunden, wenn eine Bank pleite geht?
Einlagen in Deutschland genießen hohen Schutz durch Einlagensicherung
Grundsätzlich sind Einlagen in Deutschland gut geschützt. So gibt es seit den neunziger Jahren die gesetzliche Einlagensicherung, der alle in Deutschland zugelassenen Kreditinstitute angeschlossen sind. Sie sichert die Einlagen jedes Kunden zu 90 Prozent ab. Dieser Schutz besteht allerdings nur bis zur Höhe von 20.000 EUR je Anleger. Um die Einlagen ihrer Kunden darüber hinaus abzusichern, haben sich die meisten Institute freiwillig zusätzlichen Sicherungseinrichtungen angeschlossen. Bei privaten deutschen Banken ist dies der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), bei Sparkassen die Institutssicherung und bei Genossenschaftsbanken der Institutsschutz.
Allen gemein ist, dass sie einen hohen Schutz über die gesetzliche Grundabsicherung hinaus liefern. Institutssicherung sowie Institutsschutz sind dabei ohne Betragsobergrenze ausgestattet, d.h. die jeweilige Branche kommt bei einem Ausfall für die volle Höhe der Einlagen auf, da die anderen Mitgliedsinstitute für das ausgefallene Unternehmen einspringen. Beim Schutz durch den Einlagensicherungsfonds des BdB ist das Guthaben jedes Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank abgesichert. Trotz Obergrenze kommt da selbst bei kleineren Banken für jeden Kunden schnell ein Schutz in Millionen-Höhe zusammen.
Wertpapiere werden gesondert behandelt
Wie der Name schon sagt, sind durch die Einlagensicherung alle Einlagen von Kunden abgesichert. Dies sind vor allem Girokonten, Termin- und Festgelder, Sparbücher sowie auf Namen lautenden Sparbriefe. Nicht abgesichert sind dagegen Wertpapiere. Das bedeutet jedoch nicht, dass Wertpapierbesitzer ihr Geld im Falle einer Bankenpleite verlieren. Vielmehr können Anleger ihr Wertpapierdepot zu einer anderen Bank übertragen, da dieses nicht zur Insolvenzmasse einer Bank gehört.
Ähnlich sieht es bei Investmentfonds aus. Selbst bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft sind die Fondsanteile der Anleger als Sondervermögen geschützt und werden nicht Bestandteil des Insolvenzvermögens. Nicht so bei Zertifikaten. Als Inhaberschuldverschreibung bilden sie eine Ausnahme, denn hier zählt das Geld der Anleger zur Konkursmasse, wenn die herausgebende Bank in die Insolvenz gerät.
Wichtiger als der Zustand der Bank ist bei Wertpapieren demnach das, was im Depot liegt und wie viel Geld der Investor im Falle eines Verkaufs dafür erhält.
Grenzen der Sicherungsfonds
Bislang konnten im Falle von Bankinsolvenzen immer alle Anleger komplett durch den Einlagensicherungsfonds entschädigt werden. Aber auch Sicherungsfonds gelangen an ihre Grenzen. Dann nämlich, wenn mehrere Institute des Fonds gleichzeitig ausfallen. Bislang aber wurde kein Sicherungsfonds in Deutschland mit einem solchen Ernstfall konfrontiert. Zunächst besteht dann eine Nachschusspflicht der teilnehmenden Banken, aber auch diese kann je nach Größe der ausfallenden Bank schnell ausgeschöpft sein.
Entscheidend wird sein, welches Ausmaß die Bankenkrise einnimmt und damit verbunden, wie viele Schadensfälle eintreten. Dann wird sich zeigen, welchem Druck der Einlagensicherungsfonds schließlich stand hält.