Um zumindest die Kleinsparer zu entlasten und die Abläufe zu erleichtern, hat der Gesetzgeber schon vor etlichen Jahren die Möglichkeit geschaffen mit dem Freistellungsauftrag eine Summe direkt bei der Bank von der Kapitalertragssteuer frei zu stellen. Dieser Auftrag des Anlegers muss bei der jeweiligen Bank hinterlegt werden, er kann mehrfach vergeben werden und sollte nicht die gesetzlich zulässige Gesamthöhe für Einzelpersonen von 801 Euro und bei Ehepartnern mit gemeinschaftlichen Konten bei 1.602 Euro, also dem Doppelten überschreiten.
Mittlerweile bieten die meisten Banken mittels TAN oder anderen Verfahren an, diesen Vorgang im internen Bereich online zu erledigen.
Die jeweiligen Banken haben untereinander keinen Austausch wie hoch der jeweilige Anleger bei Ihnen und anderen zusammen als Summe von der Steuer freigestellt hat. Das Bundeszentralamt für Steuern wird über die Höhe informiert und ist in der Lage die gesamte Summe zu prüfen. Es empfiehlt sich daher in dem Finanzordner eine eigene Auflistung der Freistellungsaufträge anzulegen und so den Überblick für alle vergebenen Freistellungen zu behalten.
Da es sich lohnt jedes Jahr die maximale Summe zu nutzen, sollte der Anleger immer wieder seine Gewinne ermitteln und prüfen ob er den Auftrag ideal nutzt.
Eigentlich eine einfache Angelegenheit, aber nicht jeder nutzt diese Vereinfachung der Steuerbefreiung optimal aus.
Auf der Website www.freistellungsauftrag.de sind viele nützliche Tipps, Formulare und Hinweise zusammen getragen.