Der Maklerpool Jung, DMS & Cie. heizt die wiederkehrenden Gerüchte über eine vorgezogene Abgeltungssteuer mit einer Pressemitteilung weiter an. Demnach sieht der Entwurf des Jahressteuergesetz 2008 einen Passus vor, nachdem die Abgeltungssteuer mit Stichtag 9. November 2007 für alle diejenigen Investments vorgezogen wird, deren Mindestbeteiligung 100.000 Euro beträgt oder die eine besondere Qualifikation der Anleger voraussetzt.
Publikumsfonds bleiben von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen. Betroffen von dieser Vorverlegung sind nur einige wenige Anleger, die sich durch entsprechend konstruierte Spezialfonds die Folgen der Abgeltungssteuer abmildern wollen.
Vorausgegangen war eine Prüfbitte des Bundesrats, die die so genannten Luxemburger „SIF-Fonds“ mit einer Mindestanlage ab 125.000 Euro betrifft und vor allem von gut situierten Anlegern ins Auge gefasst wurde, die nach einer Möglichkeit suchen die Folgen der 25 Prozent Pauschalbesteuerung durch die Abgeltungssteuer zu vermindern.
Für Investmentfonds Anleger, die in marktübliche Fonds investiert sind treten die Regelungen der Abgeltungssteuer bei Investmentfonds erst zum 01.01.2009 in Kraft. Bis dahin gilt weiterhin die 1-jährige Spekulationsfrist.