Regelmäßiges Aktiensparen gehört zu den ertragsstärksten Anlagemöglichkeiten, die für den privaten Vermögensaufbau zur Verfügung stehen. Bereits ab 25,- Euro monatlicher Sparleistung bietet sich Sparern die Möglichkeit von durchschnittlich 8 Prozent Wertzuwachs pro Jahr zu profitieren, vorausgesetzt, sie bleiben länger als etwa 10 Jahre investiert und zahlen kontinuierlich in ihren Vertrag ein.
Fondssparpläne sind eine gute, günstige und leicht abschließbare Möglichkeit Vermögen aufzubauen. Das ist ein unbestrittenes, reichlich nachgewiesenes und auch noch gutes Argument für Fondsvermittler und Fondsgesellschaften Ihren Kunden Fondssparpläne schmackhaft zu machen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird der Vorteil für Fondssparpläne – nach aktuellem Stand der gesetzlichen Regelungen – ein Dämpfer verpasst. Wer in Fonds investiert muss die daraus resultierenden Erträge mit einem pauschalen Satz von 25% zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag unmittelbar bei anfallen der Steuerlast besteuern lassen. Wer gar Anteile verkauft um sie in einen anderen Fonds zu investieren muss den daraus erzielten Gewinn ebenfalls per Abgeltungssteuer besteuern lassen, sofern er den Fonds nach dem Stichtag 1.1.2009 erworben hat. Bei Sparplänen, die dann ja eventuell schon länger laufen wird es zusätzlich kompliziert: Alle Erträge aus Fondsanteilen, die nach dem 1. Jan 2009 erworben worden sind unterliegen der Abgeltungssteuer, Erträge aus Fondsanteilen die vor 2009 erworben wurden unterliegen – sofern sie noch keine 12 Monate gehalten wurden – dem Halbeinkünfteverfahren. Erträge aus Anteilen, die vor 2009 erworben wurden und die länger als 12 Monate im Besitz des Sparers waren müssen Zinserlöse (sofern vorhanden) anteilig besteuern, der Wertzuwachs aus Kurssteigerungen ist allerdings nach Ablauf der 12-monatigen Spekulationsfrist steuerfrei zu vereinnahmen.
Fondssparpläne in Riester-Renten
Anders verhält es sich mit Fondssparplänen, die im Rahmen einer Riester-Rente abgeschlossen werden. Hier handelt es sich um einen betreuten Vorsorge-Vertrag, der der Altersvorsorge dient und – sofern er mindestens 12 Jahre Bestand hat analog einer privaten Lebensversicherung von der nachgelagerten Besteuerung und zusätzlich durch aktives Fondsmanagement seitens der Fondsgesellschaft von durch Nicht-Veranlagung der Abgeltungssteuer profitiert. Das alles klingt höchst kompliziert und ist im Einzelfall für Sparer eher schwer durchschaubar. Die von der CDU/CSU Fraktion jetzt angestrebte Änderung soll zumindest für Gleichberechtigung unter den Fondssparplan Inhabern führen. Wer mit dem Ziel spart die eigene Altersvorsorge aufzupeppen sollte analog der Lebensversicherungsregelung auch nach 12 Jahren und einem Auszahlungszeitpunkt von min. 60 Lebensjahren den Vorteil der Abgeltungssteuer Befreiung haben. Inwieweit dies mit Höchstfreibeträgen versehen werden wird ist schwer absehbar, es scheint aber zumindest der parteiübergreifende Konsens zu herrschen, dass Altersvorsorge mit dem Rendite starken Anlageprodukt Investmentfonds einer Kapitallebensversicherung gleichzustellen sein sollte.