Ab kommendem Jahr ist es soweit: Dann verlangt der Staat für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen von Investmentfonds und private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die bisher gültige einjährige Spekulationsfrist entfällt.
Experten raten Anlegern, sich schon heute gründlich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Weichen für eine langfristig orientierte Kapitalanlage zu stellen. Denn noch gilt Bestandsschutz für Kapitalanlagen, die in diesem Jahr getätigt werden. So können Kursgewinne für Wertpapiere, die noch bis zum 31. Dezember 2008 erworben werden, nach zwölf Monaten steuerfrei realisiert werden.
Umschichtungen vermeiden
Da der Fiskus im Rahmen der Abgeltungssteuer künftig immer sofort auf realisierte Kursgewinne zugreift, die wiederum das eingesetzte Kapital schmälern, sollten Anleger ein ständiges Wechseln ihrer Kapitalanlage vermeiden. Bei der Auswahl des Investments ist daher wichtig, eine Anlage zu finden, die den Ansprüchen unterschiedlicher Marktphasen auf längere Sicht hin entsprechen kann. Kritisch überprüfen sollte man, ob man hierbei auf Einzelaktien setzen möchte oder langfristig besser in einen professionell gemanagten Aktienfonds investiert.
Denn einen wesentlichen Vorteil bieten Investmentfonds ab kommendem Jahr gegenüber der Anlage in Einzelaktien. Der Fondsmanager kann das Fondsvermögen je nach Marktlage umschichten, ohne beim Realisieren von Kursgewinnen sofort vom Staat zur Kasse gebeten zu werden. Zwar müssen Anleger beim Verkauf ihrer Fondsanteile künftig auch die Steuer abführen, zwischendurch getätigte Umschichtungen durch den Fondsmanager unterliegen jedoch nicht der Steuerpflicht. Und das wiederum bedeutet einen Renditevorsprung, weil das Geld länger arbeiten kann, bevor der Staat darauf zugreift.
Große, etablierte Misch- oder Dachfonds bieten gute Voraussetzung für langfristige Kapitalanlage
Bei der Fondsauswahl empfehlen Experten, sich für große und etablierte Fonds zu entscheiden, bei denen Schließungen eher unwahrscheinlich sind. Anstatt Produkte mit sehr speziellem Anlagethema zu wählen, sollte man eher auf Misch- oder Dachfonds setzen, bei denen der Fondsmanager das Fondsvermögen flexibel anlegen kann. So können Anleger getreu der Devise vorgehen: Einmal einen Fonds auswählen, diesen am Ende verkaufen und erst dann Abgeltungssteuer auf die Kursgewinne zahlen.
Aber noch gilt: Für Fondsanteile, die bis zum 31. Dezember dieses Jahres erworben und mindestens zwölf Monate gehalten werden, bleiben die Kursgewinne sogar komplett von der Abgeltungssteuer verschont.