Jetzt ist es vorbei ist das erste Quartal 2009, was zum Anlass genommen werden kann, noch einmal die wichtigste Änderungen im Steuerrecht in den Fokus zu nehmen.
Seit diesem Jahr werden nämlich Kursgewinne, Dividenden und Zinsen durch die Abgeltungssteuer einheitlich mit 25% besteuert. Der Solidaritätszuschlag von 1,4% und eventuell auch noch die Kirchensteuern kommen noch hinzu. Einen Sparerfreibetrag von 750 € gibt es allerdings, ebenso wie eine Werbungskostenpauschale von 51 €, was unter dem Strich 801 € ausmacht. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.602 €. Anleger mit Einkommen, die ihr Geld in Zins-Anlagen stecken, gehören zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer.
Auf Zinserträge mussten sie nach altem Recht einen Einkommensteuersatz zahlen, der bis zu 45% betragen konnte. Weniger Bürokratie muss sich derjenige aussetzen, der ausländische Aktien in seinem Portfolio besitzt. Denn mit der Quellensteuer im Ausland wird die Abgeltungssteuer verrechnet, wobei ein besonderer Antrag dahingehend nicht mehr vonnöten ist. Auch zu den Verlierern gehören aber Aktienbesitzer.
Abgeltungssteuer gilt für immer – Wegfall der Steuerfreiheit
Denn wenn Aktien, Fonds oder Zertifikate Kursgewinne einbringen, muss Abgeltungssteuer entrichtet werden. Auch wenn die Papiere länger als ein Jahr im Depot liegen. Schließlich ist die Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist entfallen. Um die Abgeltungssteuer kommt aber derjenige herum, wer für eine Riester- oder Rürup-Rente spart. Dass die Leistungen nachgelagert besteuert werden, also nach dem Auszahlungsbeginn, ist dem geschuldet. Nichts ändert sich dahingehend bei Lebensversicherungen.
Denn wenn der Vertrag eine Laufzeit von 12 Jahren hat, sind 50% des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Mindestens 60 Jahre alt sein muss zu dem der Versicherte beim Auszahlungstermin. Zu 100% steuerfrei sind die Erträge, falls die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde. Dass sie nur steuerpflichtig mit ihrem Ertragsteil sind, der vom Alter abhängt, gilt für lebenslange Privatrenten.