Bislang gab es die Riester Rente nur für den Aufbau eines Altersvorsorge Kapitalstocks, der dazu gedacht war die Rentenlücke zu schließen. Immobilien, das meistgenutzte Instrument der privaten Altersvorsorge hatte in dieser Betrachtung keinen Platz. Wer sich das Altersvorsorgeguthaben zum Rentenbeginn auszahlen lassen konnte, hatte zumindest die Möglichkeit somit eine Tilgung des Immobilienkredits vorzunehmen.
Diese Aufteilung zwischen Immobilienvermögen und Riester Rente als Altersvorsorge soll mit der jetzt beschlossenen Änderung dem sogenannten Wohn-Riester egalisiert werden. Immobilienkäufer können ab diesem Jahr dann auch das bereits vorhandene Riester Renten Guthaben für die Finanzierung ihres Heims nutzen. Einziger Haken: Das Sparguthaben der Riester-Rente muss bereits mindestens 10.000 Euro betragen und die zu erwerbende Immobilie muss vom Riester-Rentner selbst genutzt werden.
Mit dieser Änderung steht potentiellen Altersvorsorge Sparern zukünftig wahrscheinlich nicht nur die Möglichkeit einen Riester-Fondssparplan oder eine Riester-Rentenversicherung abzuschließen offen, sondern vielleicht auch bald ein entsprechendes Riester Renten Angebot von der Bausparkasse. Auch wenn der Öffnung hin zu Immobilienfinanzierung mittels der Riester-Rente bislang einige Skepsis entgegengebracht wurde, wird die Öffnung hin zu neuen Anlagemöglichkeiten sicherlich den Wettbewerb der Anbieter weiter verschärfen. Ein Effekt, der sich für Sparer auszahlen sollte, mehr Wettbewerb bedeutet in der Regel flexiblere und günstigere Angebote.