{"id":2328,"date":"2008-08-26T00:51:00","date_gmt":"2008-08-25T22:51:00","guid":{"rendered":""},"modified":"2013-12-16T15:05:25","modified_gmt":"2013-12-16T13:05:25","slug":"mit-wohnriester-ins-eigenheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.fondsvermittlung24.de\/blog\/mit-wohnriester-ins-eigenheim.html","title":{"rendered":"Mit Wohn-Riester ins Eigenheim"},"content":{"rendered":"

Nun ist es beschlossene Sache: Bauherren und Wohnungsk\u00e4ufer k\u00f6nnen k\u00fcnftig ihr angespartes Verm\u00f6gen aus einem Riester-Vertrag als Eigenkapital verwenden. Zus\u00e4tzlich gew\u00e4hrt ihnen der Staat f\u00fcr die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie f\u00fcr einen klassischen Riester-Vertrag. Dabei d\u00fcrfen die Riester-Zulagen<\/a> sogar f\u00fcr die Tilgung des Immobilienkredits verwendet werden. Unter dem Namen \u201eWohn-Riester\u201c bekannt, soll die neue Regelung Wohnen in der eigenen Immobilie als Baustein zur privaten Altersvorsorge staatlich f\u00f6rdern.
\nWie so oft, gibt es auch f\u00fcr die neue F\u00f6rderung einige Voraussetzungen: So muss es sich um den Erwerb einer eigenen und selbst genutzten Immobilie in Deutschland handeln. Um in den Genuss der Zulagen und Steuervorteile zu kommen, darf das Darlehen au\u00dferdem nur f\u00fcr eine nach 2007 angeschaffte oder fertig gestellte Immobilie aufgenommen werden. Der Baukredit muss dabei in unmittelbarem Zusammenhang zum Bau oder Kauf der Immobilie stehen.
\nNeue zertifizierte Riester-Produkte kommen, Zulagen und Steuervorteile bleiben<\/strong>
\nK\u00fcnftig werden die drei zur Anlage m\u00f6glichen Riester-Produkte Rentenversicherung, Fondssparplan und Banksparplan um Darlehens- und Bausparvertr\u00e4ge erg\u00e4nzt. Riester-Darlehens- und Riester-Bausparvertr\u00e4ge kommen voraussichtlich im November dieses Jahres als zertifizierte Produkte auf den Markt.
\nAn der H\u00f6he der staatlichen Riester-Zulagen und den Steuervorteilen \u00e4ndert sich auch nach Einf\u00fchrung der
neuen Eigenheimf\u00f6rderung<\/a> nichts. Der Staat f\u00f6rdert Tilgungsleistungen und Bausparbeitr\u00e4ge genauso wie Einzahlungen auf einen klassischen Riester-Vertrag. Beim Bau oder Kauf eines Eigenheims kann k\u00fcnftig au\u00dferdem das komplette Guthaben auf dem Riester-Konto als Eigenkapital eingesetzt werden. Entgegen der alten Entnahmereglung muss das Geld auch bei einer Teilentnahme nicht mehr auf den Riester-Vertrag zur\u00fcckgezahlt werden. Bis 2010 gilt hierf\u00fcr allerdings noch ein Mindestbetrag in H\u00f6he von 10.000 EUR, den der Sparer bei Entnahme mindestens von seinem Riester-Konto abheben muss.
\nWie f\u00fcr die Riester-F\u00f6rderung allgemein, gilt auch f\u00fcr \u201e
Wohn-Riester<\/a>\u201c das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. W\u00e4hrend die Beitr\u00e4ge in der Ansparphase steuerfrei sind, muss die Rente bei Auszahlung in voller H\u00f6he mit dem pers\u00f6nlichen Steuersatz versteuert werden. Alle gef\u00f6rderten Beitr\u00e4ge wie Entnahmen oder Tilgungen werden mit zwei Prozent pro Jahr auf einem Wohnf\u00f6rderkonto verzinst. Der rechnerische Stand auf dem Konto muss dann bei Rentenbeginn versteuert werden. Dabei hat der Anleger die Wahl zwischen sofortiger Steuerzahlung bei Renteneintritt oder Steuerzahlung in gleichen Raten bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs. Trotz der Besteuerung im Rentenalter lohnt es sich f\u00fcr Bauherren und Wohnungsk\u00e4ufer, \u201eWohn-Riester\u201c als neue Eigenheimf\u00f6rderung voll auszusch\u00f6pfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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