Am 30. Juni endete eine steuerliche Übergangsfrist für Zertifikate. Während Garantie- und teilgarantierte Zertifikate bereits seit Jahresbeginn der Abgeltungsteuer unterliegen, bezieht sich die Übergangsregelung ausschließlich auf Vollrisikozertifikate, wie z.B. Bonus-, Discount- oder Indexzertifikate. So können solche Papiere noch bis zum 30. Juni 2009 verkauft werden, ohne dass die Gewinne der Abgeltungsteuer unterliegen. Einzige Voraussetzung: Anleger müssen die Produkte mindestens ein Jahr lang in ihrem Depot gehalten haben. Anleger, die ihre Wertpapiere über den heutigen Tag hinaus behalten, müssen Gewinne aus dieser Geldanlage künftig mit dem Abgeltungsteuersatz plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuern.
Produkte, die bereits vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, genießen den so genannten Bestandsschutz. Das heißt, Gewinne aus dieser Geldanlage bleiben unabhängig von ihrer weiteren Haltedauer steuerfrei, Verluste dagegen können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Gewinne jetzt, Verluste später realisieren
Anleger sollten noch im Juni den Gewinn ihrer Zertifikatsanlage realisieren, um in den steuerlichen Vorteil der Übergangsregelung zu fallen. Nicht so bei Zertifikaten, die unter ihrem Einstandskurs notieren. Wenn diese Papiere nach dem 15. März 2007 gekauft wurden, empfiehlt es sich aus steuerlicher Sicht, erst nach dem 30. Juni 2009 die Verluste daraus zu realisieren. Nur so können die Verluste im Zuge der Abgeltungsteuer mit Kapitaleinkünften verrechnet werden.
Eine Ausnahme hingegen bilden solche Zertifikate, die 2008 gekauft wurden, die Haltefrist von einem Jahr allerdings noch nicht übersteigen. Verkauft der Anleger diese noch bis heute, unterliegen Gewinne aus der Wertpapieranlage den alten steuerlichen Regeln, d.h. sie werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, Verluste mit Spekulationsgewinnen verrechnet. Bei einem Verkauf nach dem 30. Juni greift für diese Papiere dann auch die Abgeltungsteuer.
Steuerliche Vorteile abwägen
Trotz aller steuerlichen Vorteile sollten Anleger nicht ausschließlich den steuerlichen Aspekt sondern auch die Markterwartungen im Blick behalten und ihre Wertpapierverkäufe dementsprechend ausrichten. So können unter Umständen künftige Wertsteigerungen der Zertifikate mögliche Steuernachteile überkompensieren.