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Fidelity European Growth Fonds ab 01.01.07 unter neuer Fondsmanager Führung

Nach 22 Jahren bei Fidelity hat sich der aktuelle Fondsmanager des Fidelity European Growth Fund, Graham Clapp, für eine berufliche Pause entschieden. Ob dies freiwillig oder eher unfreiwillig erfolgt ist schwer nachzuvollziehen, mangelnder Erfolg wird aber sicherlich nicht der Trennungsgrund gewesen sein. Der mittlerweile auf rund 21 Mrd. Euro angeschwollene Fidelity European Growth Fund (ISIN [...]

06. 11. 2006|Fonds News|

REITs Gesetz vor Verabschiedung – künftig auch Deutsche Immobilien Aktiengesellschaften möglich

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden auch deutsche Anleger künftig die Möglichkeit bekommen in REITs (Real Estate Investment Trust), also börsennotierte Immobiliengesellschaften, die sich auf den Handel und die Verwaltung von Immobilien spezialisieren zu investieren. Ausdrücklich ausgenommen sind hierbei Bestands-Wohnimmobilien, welche vor dem 01. Januar 2007 erbaut wurden. Hierbei wird der Gesetzgeber Bedenken hinsichtlich des Mieterschutzes gerecht, die eine rein kommerzielle Ausnutzung von Mietwohnimmobilien als nicht tragbar ansehen. Das Gesetz zur Schaffung deutschen Immobilien-Aktiengesellschaften enthält eine Eckpunkte, die für eine Börsennotierung erfüllt sein müssen. REITs müssen eine dauerhafte Quote von mindestens 15% Streubesitz sicherstellen und somit einem breiteren Anlegerkreis zur Anlage zur Verfügung stehen. Die REIT AG ist von Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit, sofern die hauptsächliche unternehmerische Tätigkeit in Erwerb, Bewirtschaftung und Verkauf von Immobilien besteht. Die Besteuerung der Erträge erfolgt in Form der Dividende direkt beim Anleger – zu beachten ist hierbei, dass das Halbeinkünfteverfahren nicht anwendbar ist. Im Rahmen einer „Höchstbeteiligungsklausel“ dürfen maximal 10% des Unternehmens durch einen Aktionär gehalten werden. Vorgesehen ist eine „Exit Tax“, d.h. eine steuerliche Begünstigung der Aufdeckung stiller Reserven. Konkret bedeutet das, dass durch einen hälftigen Wertansatz für einen Zeitraum von 3 Jahren die Einführung der REITs gefördert werden soll und der Immobilienmarkt mobilisiert werden soll.

02. 11. 2006|Aus der Wirtschaft|

Schiffsbeteiligung mit Wertpapierkennnummer? Schiffsfonds mit ISIN?

Das Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds AG überdenkt aktuell die Möglichkeiten, einen offenen Schiffs Fonds aufzulegen. Bislang ist diese Anlageklasse eher institutionellen Kunden und Geschlosse Fonds Anlegern vorbehalten, die zu Einstiegssummen ab rund 10.000 Euro Anteile an einem solchen Fonds erwerben können. Nachteilig ist vielfach die lange Haltefrist eines solchen geschlossenen Fonds Investments. Das gebundene Kapital wird zwar mit teils zweistelligen Prozentraten pro Jahr vergütet, ein vorzeitiger Ausstieg gestaltet sich aber vielfach schwierig und ist häufig mit Abschlägen auf den Wert der Beteiligung verbunden. Ein offener Fonds würde die Vorteile der konstanten Wertsteigerung durch lang laufende Charterverträge mit der täglichen Handelbarkeit eines „normalen“ Investmentfonds verbinden. Wie einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu entnehmen ist, befindet sich ein solcher offener Fonds auf Schiffsbeteiligungsbasis derzeit in der Vorbereitung. Offizielle Information aus dem Hause Lloyd wären aber bislang nicht zu erhalten, ein Sprecher des Unternehmens bestätigt zwar, dass neue Produkte in Vorbereitung sind, aber nicht welcher Art diese Produkte sind. Wie die FAZ berichtet handelt es sich bei dem geplanten Schiffsfond um ein Produkt für institutionelle Investoren, welches nach Luxemburger Recht als Sicav (Société d'Investissement à Capitale Variable) aufgelegt werden soll. Die Gesellschaft soll sich an Schifffahrtsgesellschaften beteiligen, welche dann die Eigner der Schiffe darstellen würden. Eine Zulassung für den deutschen Markt wird allerdings nicht angestrebt, was den offiziellen Handel mit diesem Fonds deutlich erschweren würde. Trotzdem darf man sicherlich auch als Privatanleger gespannt abwarten was passieren wird, ist der Anfang erstmal gemacht, finden sich in der Regel auch Nachahmer, was für auch für private Anleger einen Kaufanreiz hätte: Nach einer Haltefrist von 12 Monaten wären die Gewinne, die der Fonds erzielt, nach aktueller Gesetzgebung – steuerfrei.

01. 11. 2006|Geschlossene Fonds|
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