Fonds mit Garantie sind schon seit längerem der Verkaufsrenner. Nur wenige Anleger machen sich aber die Mühe die Art der Garantie zu hinterfragen. Vielfach besteht eine Garantie lediglich auf einen prozentualen Wert des Ausgabepreises, steigen Anleger später, zu einem höheren Preisniveau ein, haben sie ebenfalls nur einen Anspruch auf die zur Endfälligkeit zu gebende Garantie und müssen einen vergleichsweise höheren Verlust in Kauf nehmen.
Aktuell ist nun der offene Streit zwischen der Fonds- und Versicherungsbranche ausgebrochen. Auslöser ist eine geplante Gesetzesänderung, die Garantiefonds auch in Deutschland zulassen würde. Gibt es doch schon? Nein, gibt es in dieser Form nicht. Die bisherigen in Deutschland für den vertrieb zugelassenen Produkte stammen in der Regel aus Luxemburg und geben eine Garantie auf nur wenige Jahre.
Die Diskussion – oder darf man es Streit nennen – behandelt aber Garantiefonds, die eine deutlich längere Laufzeit aufweisen und Lebensversicherungen buchstäblich “das Leben schwer” machen könnten.
Im Kern handelt es sich dabei um die Unterschiedlichen Vorgehens- und Absicherungsweisen. Lebensversicherungen, die auch gerne das Vehikel Fonds nutzen, müssen bereits ab dem Versicherungsbeginn eine Garantie vorhalten, Garantiefonds lediglich zur Endfälligkeit woraus ein Renditeunterschied resultiert, der zu einem deutlich besseren Verkaufsargument werden könnte als dies bei Garantien durch Lebensversicherungen möglich ist.
Wie dieser Streit ausgeht, wie sich die BaFin entscheiden wird ist offen – eine zukünftig deutlich veränderte Form der Altersvorsorge erscheint aber durchaus realistisch.
Anleger sollten sich davon allerdings weniger beeindrucken lassen – letztendlich gelten auch hier quasi Volksweisheiten die bei Geldanlagen immer sinnvoll sind: Auf einem Bein steht man nicht gut & Die Mischung macht’s.