Mit erstaunlichen Urteilen werden in diesen Tagen gleich mehrere „prominente“ Prozesse beendet. Scheinbar entnervt einigen sich das Gericht und die Mannesmann Übernahme Profiteure auf die Zahlung von Geldbussen und eine Einstellung des Verfahrens. In der Begründung kommentiert der Vorsitzende Richter Stefan Drees den Beschluss der Verfahrenseinstellung mit einem Mangel an öffentlichem Interesse, so dass die Fortführung des Prozesses nicht zwingend notwendig sei.
Eine erstaunliche Aussage betrachtet man die öffentliche Debatte um dieses Thema, auch wenn der Mannesmann Verkauf bereits vor 6 Jahren stattfand, scheinen sich nach wie vor eine größere Anzahl von Medienvertretern wie auch Lesern und Zuschauern der Wirtschafts- und Tagespresse doch immer noch mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Einen anderer, aus sportlicher wie strafrechtlicher Sicht interessanter Fall erregt zurzeit die Gemüter des Deutschen Fußball Bundes (DFB). Der im Bundesliga-Wettprozess verurteile ehemalige DFB Bundesliga Schiedsrichter, Robert Hoyzer, soll in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof freigesprochen werden. So lautet zumindest das Plädoyer von Anklage und Verteidigung.
Aller merkwürdigen Rechtsstreite sind drei. Nicht ganz so spektakulär aber mindestens genauso problematisch ist der Fall Alexander Falk. Der Erbe des gleichnamigen Stadtplan Verlags, steht immer noch vor Gericht, wo ihm vorgeworfen wird bei seinem damaligen Internetunternehmen Ision den Umsatz manipuliert zu haben. Diese Manipulation hätte den späteren Verkauf für einen dreistelligen Millionenbetrag an die britische Firma Energis erst ermöglicht. Die Vorwürfe gegenüber Falk beinhalten „schweren Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft“, was einen Verstoß gegen das Aktiengesetz in Form einer Kursmanipulation darstelle. Trotz belastender Beweise für das Fehlverhalten in Form von E-Mails der Angeklagten, die sich der nicht ganz gesetzeskonformen Vorgehensweise offensichtlich bewusst waren, erscheint eine Verurteilung mittlerweile immer weniger realistisch.
Aber warum?
Ist das Deutsche Recht mittlerweile nicht mehr auf der Höhe der Realität? Wie kann es sein, dass ein Fußball Schiedsrichter freigesprochen werden muss, weil „Falsch-Pfeifen“, also das Manipulieren von Profispielen gegen Entgelt einfach in keinem Paragraphen verankert ist? Auf jedem Bolzplatz ist den Kindern bereits zu Spielbeginn klar, dass der Schiedsrichter das Recht repräsentiert – lässt er sich auf eine Bevorteilung ein, dann ist das gegen die Regeln, ist es unfair und unge-recht.
Ist unsere moderne Gesellschaft tatsächlich so? Lässt sich immer mehr persönlicher Spielraum einfügen, ohne, dass dabei gesellschaftliche Ächtung zu fürchten ist? Wie können Wirtschaftslenker und Gewerkschafter Seite an Seite mit gutem Gewissen Prämien in Millionenhöhe absegnen und diese Vorgehensweise als Normalität abtun. Jeder Ihrer Mitarbeiter, der sich von einem langjährigen Geschäftspartner zu Weihnachten eine Aufmerksamkeit überreichen lässt ist potentiell kündigungsgefährdet. Im Unterschied zu Ihren Vorgesetzen würde das Recht hier greifen, eine Kündigung wegen Vorteilsnahme – oder schlicht – Bestechlichkeit tatsächlich exekutiert.
Was bleibt ist Kopfschütteln über die Hilflosigkeit der Gerichte und die Hoffnung, dass solche spektakulären Verfehlungen anderen Unternehmenslenkern ein Beispiel sein werden wie Sie es nicht schaffen Ihre Kunden auch zu Fans zu machen.
Oder anders gesagt: Die Deutsche Bank hätte viele Millionen an Marketinggeldern sparen können, die es gekostet hat das Negativimage Ihres Chefs Josef Ackermann zu retuschieren.