Bisher hatte es die Bundesregierung nicht sonderlich eilig, den in diesem Jahr als Ersatz für Medienfonds gebräuchlichen Verlustzuweisungsmodellen einen Riegel vorzuschieben. Der Grund wurde mit dem Beschluss der heutigen Kabinettssitzung klar: Rückwirkend zum 01.01.2006 tritt die Änderung des Paragraph 20 Absatz 1 Satz 7 in Kraft.
Dieser Beschluss wurde sowohl innerhalb der Branche, wie auch von Verfassungsrechtlern als bedenklich angesehen, da rückwirkende Gesetzesänderungen durchaus mit einer gewissen rechtlichen Schwierigkeit verbunden sind.
Die beiden bislang auf diesem Feld aktivsten Fonds Anbieter, Deutsche Bank und Macquarie sind aus diesem Grund nach wie vor hoffnungsvoll, dass sich an der Terminierung des Beschlusses Änderungen ergeben werden um hier den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Bereits im letzten Jahr wurden ähnliche Modelle im Rahmen von Medienfonds durch eine rückwirkende Gesetzesänderung für unwirksam erklärt, allerdings gab es in diesem Fall bereits im Vorfeld einen gesetzlichen Rahmen, der diese Gesetzesänderung verfassungskonform machte.
Sollte der 1. Januar trotz aller Bedenken als Termin für die Gesetzesänderung auch im Bundestag Bestand haben, wurde von der australischen Macquarie Bank bereits eine Rückerstattung der Anleger Gelder angekündigt zuzüglich einer Verzinsung von EURIBOR abzüglich zehn Basispunkten angekündigt. Wesentlich härter dürfte die Rückerstattung den Vertrieb treffen, dieser hatte in nur wenigen Wochen rund 250 Mio. Euro (Macquarie), bzw. 280 Mio. (Deutsche Bank) Anleger Gelder akquiriert .