Das “gerecht” nicht immer gleich bedeutend mit “Recht” ist, konnte in der letzten Woche in einem Urteil des Landgerichts Essen festgestellt werden. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen KarstadtQuelle und den ehemaligen Unternehmenslenkern waren Dienstwagen. Oder besser gesagt, der Anspruch auf einen Dienstwagen zur Nutzung inklusive Fahrer, auf Lebenszeit.
Unstrittig scheint allen Parteien, dass die heutigen nur noch Dienstwagenfahrer durch nicht immer optimales Handeln zur Schieflage des Konzerns beigetragen haben. Trotzdem besteht ein vertraglicher Anspruch auf Leistungen, die der Konzern für die ehemaligen Mitarbeiter weiterhin in voller Höhe bezahlen muss beschied das Landgericht.
Angesicht anhaltender Personal-“Verschlankung” des Konzerns erscheint dieses Auftreten und die gerichtliche Durchfechtung der Ansprüche unzeitgemäss. Mitarbeiter, die um Ihre Jobs bangen fragen nicht ganz zu unrecht ob das wirklich “gerecht” ist.
Im Umkehrschluss muss sicherlich auch die Frage erlaubt sein: Hätte ein Verzicht auf den Firmenwagen einen Arbeitsplatz gesichert? Vermutlich nicht, aber es wäre ein Zeichen gewesen, dass auch Manager sich zu den Mitarbeitern ihres Unternehmens zählen.
Die psychologische Wirkung einer solchen “Sturheit” kann die Kaste der Manager erheblich teurer zu stehen kommen als das ergangene Urteil. Aber vielleicht ist es wirklich wahr – Top-Manager sind keine Mitarbeiter, sondern Chefs und als solche nur den Anteilseignern verpflichtet. Schade eigentlich.