Windpark-Projektpipeline von rund 90 Anlagen in Finnland gesichert – RE06 investiert in Windpark Kuusamo (12 MW) – RE03 am Netz

Der Windpark Ylivieska ist am Netz

Seit Mitte August speisen die Windenergieanlagen regelmäßig “grünen” Strom ins finnische Netz und generieren kontinuierliche Einnahmen für den RE03 Windenergie Finnland.

RE06 im Endspurt – 75% platziert

Derzeit sind noch ca. 2,5 Mio. Euro Emissionskapital offen. Das Emissionshaus rechnet nicht zuletzt durch die Anbindung des Windparks Kuusamo mit einer zügigen Platzierung.

reconcept sichert sich Projekt-Pipeline von rund 90 Windkraftanlagen

Seit Mitte dieser Woche ist es spruchreif: Der seit längerem in Vorbereitung befindliche Kooperationsvertrag mit dem finnischen Windpark-Projektentwickler Tuulialfa Oy ist unter Dach und Fach. Damit öffnet sich für reconcept eine Projekt-Pipeline von rund 90 Windkraftanlagen an 15 Standorten.

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Die neue Kooperation sichert reconcept vertraglich ein Vorkaufsrecht auf jeden neuen Windpark der erfahrenen Projektentwickler.

“Für die kommenden rund 5 Jahre haben wir damit genügend Assets für neue Beteiligungsangebote gesichert”,

freut sich reconcept Geschäftsführer Karsten Reetz.

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(Links im Bild: Karsten Reetz / rechts: Sami Kyntölä, Chairman Tuulialfa Oy)

Auszug der wesentlichen Risiken (ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt)

  • Es handelt sich um eine Vermögensanlage nach dem Vermögensanlagegesetzbuch, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Vermögensanlagen sind nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da für die Anteile an Vermögensanlagen kein einheitlich geregelter Markt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlagen  sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.