Bislang konnten Guthaben, welchen in einem Riester Rente Altersvorsorge Sparplan steckten nur unter sehr bestimmten Bedingungen auch vorzeitig anteilig für die Finanzierung eines Eigenheims genutzt werden. Als einer der letzten Punkte des Koalitionsvertrags der großen Koalition wurde dieser Punkt nun im Sinne der CDU neu geregelt. Diese hatte auf Drängen der SPD der Abschaffung der Eigenheimzulage zugestimmt und als Ausgleich eine Änderung der Riester Renten Regelung verhandelt.
Wohn-Riester ab 15.000 Euro
Gemäß der neuen Vereinbarung, welche mittlerweile den Beinamen „Wohn-Riester“ erhalten hat, dürfen künftig bis zu 100% des Riester Renten Vermögens aus dem Riester Vertrag entnommen werden, sofern dieser über ein Guthaben von mindestens 15.000 Euro verfügt. Ebenso wie für Altersrenten aus einem Riester Rente Vermögen, müssen auch Wohn-Riester Guthaben entsprechend der nachgelagerten Besteuerung versteuert werden. D.h. während der Ansparphase sind die Erträge von Steuern befreit, müssen dann aber während der Rentenlaufzeit entsprechend versteuert werden.
Wer sich für eine solche Nutzung des Riester-Ansparplan entscheiden möchte sollte sich allerdings vorher genauer mit den gesetzlichen Bestimmungen für Wohn-Riester beschäftigt haben, da z.B. nur selbst genutztes Wohneigentum als förderfähig gilt. So mancher Anbieter von Riester Renten schüttelt angesichts so viel Koalitionskompromissen fast ungläubig den Kopf – war die Riester Rente doch eigentlich dafür gedacht den Ausgleich zwischen sinkenden Renten und steigender Lebenserwartung herzustellen, so wird mit Wohn-Riester das komplette Altersvorsorgeguthaben aufgebraucht. Im Zweifelsfall sind Sparer im Alter also genauso mittellos wie vor der Einführung der Riester Rente, da der kleine Zuschuss aus einem Riester Guthaben in der Regel keinen nennenswert verringerte Schuldenlast mit sich bringt und zusätzlich das Bilden eines zukünftigen Vermögens verhindert.