Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden auch deutsche Anleger künftig die Möglichkeit bekommen in REITs (Real Estate Investment Trust), also börsennotierte Immobiliengesellschaften, die sich auf den Handel und die Verwaltung von Immobilien spezialisieren zu investieren.
Ausdrücklich ausgenommen sind hierbei Bestands-Wohnimmobilien, welche vor dem 01. Januar 2007 erbaut wurden. Hierbei wird der Gesetzgeber Bedenken hinsichtlich des Mieterschutzes gerecht, die eine rein kommerzielle Ausnutzung von Mietwohnimmobilien als nicht tragbar ansehen.
Das Gesetz zur Schaffung deutschen Immobilien-Aktiengesellschaften enthält eine Eckpunkte, die für eine Börsennotierung erfüllt sein müssen. REITs müssen eine dauerhafte Quote von mindestens 15% Streubesitz sicherstellen und somit einem breiteren Anlegerkreis zur Anlage zur Verfügung stehen.
Die REIT AG ist von Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit, sofern die hauptsächliche unternehmerische Tätigkeit in Erwerb, Bewirtschaftung und Verkauf von Immobilien besteht. Die Besteuerung der Erträge erfolgt in Form der Dividende direkt beim Anleger – zu beachten ist hierbei, dass das Halbeinkünfteverfahren nicht anwendbar ist.
Im Rahmen einer „Höchstbeteiligungsklausel“ dürfen maximal 10% des Unternehmens durch einen Aktionär gehalten werden. Vorgesehen ist eine „Exit Tax“, d.h. eine steuerliche Begünstigung der Aufdeckung stiller Reserven. Konkret bedeutet das, dass durch einen hälftigen Wertansatz für einen Zeitraum von 3 Jahren die Einführung der REITs gefördert werden soll und der Immobilienmarkt mobilisiert werden soll.