Eine ganze Reihe von Publikationen beschäftigt sich aktuell mit den Veränderungen, die die Abgeltungssteuer nach ihrer Einführung zum 1. Januar 2009 mit sich bringen wird. Der Bankenverband nutzt die Gelegenheit ebenfalls eine Broschüre zu diesem Thema aufzulegen und auf einen Punkt hinzuweisen, der dem einen oder anderen Anleger bislang eventuell entgangen sein könnte, die NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) bleibt unverändert bestehen.
Der Hinweis ist löblich, wird aber der breiten Masse der Anleger keinen Nutzen bringen, da eine NV-Bescheinigung der derjenige von seinem Finanzamt ausgestellt bekommt, dessen steuerlicher Grundfreibetrag von 7.664,- Euro nicht ausgeschöpft wurde. Wer also über ein Einkommen von durchschnittlich weniger als 638 Euro pro Monat verfügt, kann sich von der pauschalen 25% Abgeltungssteuer Besteuerung (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) seiner Zins- und Wertpapiererträge befreien lassen.