Die Fondsgesellschaft Union Investment bietet ab sofort für ihr Riester-Rente-Produkt UniProfiRente die Möglichkeit der Überzahlung an. Das Altersvorsorge-Produkt kann künftig mit bis zu 40.000 EUR pro Jahr bespart werden. Bislang konnten Anleger maximal 2.100 EUR jährlich in das Produkt einzahlen.
Riester-Rente mit der UniProfiRente künftig auch für nicht Zulagenberechtigte als Altersvorsorge möglich
Laut Gesetz unterliegen Anbieter von Riester-Rente-Produkten strengen Kriterien. So müssen sie garantieren, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge inklusive der gut geschriebenen Zulagen gewährleistet sind. Durch die Anhebung des Höchstbetrages bei der UniProfiRente profitieren Riester-Sparer nun auch bei höheren Einzahlungen von der Kapitalgarantie zum Laufzeitende. Darüber hinaus lässt die Möglichkeit der Überzahlung des Produktes künftig auch nicht Zulagenberechtigte wie Selbstständige und Freiberufler die Riester-Rente als Altersvorsorgeprodukt nutzen. Bislang konnten, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder Beamte bzw. deren Ehepartner das Riester-Rente-Produkt abschließen.
Weiterer Vorteil: Für die Riester-Rente bleibt trotz Abgeltungsteuer alles beim Alten
Die Riester-Rente bietet einen weiteren entscheidenden Vorteil. So sind Einzahlungen in das Altersvorsorge-Produkt von den ab kommendem Jahr geltenden Abgeltungsteuer-Regelungen nicht betroffen. Gleiches gilt nun auch für Überzahlungen. Das heißt, die Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei, obwohl bereits Erträge erwirtschaftet werden. Die Rentenleistung muss erst zum Zeitpunkt der Auszahlung versteuert werden. Anleger profitieren so vom Steuerstundungseffekt. Und auch in der Auszahlungsphase findet die Abgeltungsteuer keine Anwendung auf die Riester-Rente. Bei der Besteuerung des Altersvorsorge-Produktes wird analog der Besteuerung von Lebensversicherungen vorgegangen. Sofern der Riester-Rente-Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand und der Sparer bei Auszahlung das 60. Lebensjahr überschritten hat, ist die Hälfte der erwirtschafteten Erträge steuerfrei. Auf die andere Hälfte greift der Staat mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers zu. Die Überzahlung der Riester-Rente lässt sich für Anleger somit sehr gut zur Optimierung ihrer Anlagestrategie im Sinne der Abgeltungsteuer nutzen.