Gesteigerte Produktqualität, einheitliche Standards für das Anbieten von geschlossenen Fonds und nicht zuletzt ein verbesserter Anlegerschutz – So sieht es das neu verabschiedete Eckpunktepapier vom Verband Geschlossene Fonds (VGF) zur Regulierung geschlossener Fonds vor. Mit großer Mehrheit haben sich die Mitglieder des VGF am 4. Februar dieses Jahres auf eine Reihe regulatorischer Maßnahmen geeinigt, um sowohl Anlegern als auch Anbietern mehr Rechtssicherheit zu bieten.
Eckpunktepapier beinhaltet Zulassungsvoraussetzungen und erweiterte Prospektpflicht
Das Eckpunktepapier des VGF sieht schwerpunktmäßig einen Ordnungsrahmen für Anbieter von geschlossenen Fonds vor. Um prospektpflichtige Vermögensanlagen öffentlich anbieten zu können, soll künftig eine Zulassung erforderlich sein. Die Zulassung ist wiederum an gewisse Voraussetzungen gebunden. So sollen Anbieter und Vermittler geschlossener Fonds unter anderem den Nachweis einer Eigenkapitalausstattung von mindestens 300.000 EUR sowie einer fachlichen Eignung erbringen.
Neben Zulassungsvoraussetzungen zählen auch Vorschläge zur Erweiterung der Prospektpflicht zu den Inhalten des vom VGF beschlossenen Regulatoriums. Hier schlägt der Verband vor, die formelle Prospektprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen um eine materielle Prüfung nach dem S4-Standard des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer zu ergänzen, in die Anleger Einsicht nehmen können.
Kurzprospekt soll Anleger künftig vereinfacht über wesentliche Punkte aufklären
Zudem spricht sich der VGF für die Einführung eines zusätzlichen Kurzprospekts aus. Dieser soll die oftmals sehr umfangreichen Verkaufsprospekte geschlossener Fonds mit vereinfachten und verständlichen Informationen für die Anleger ergänzen.
Nicht zuletzt beinhaltet das Papier auch Vorschläge, die die Beratungspflichten für Vermittler geschlossener Fonds, darunter die Offenlegung von Provisionen und die Dokumentation der Beratung, regeln.
Vorschläge des VGF als Basis für vertiefende Diskussion
Die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier des VGF sollen als Grundlage für die derzeitige Diskussion mit Finanz- und Verbraucherpolitikern sowie dem Ministerium für Verbraucherschutz über gesetzliche Qualitätsstandards geschlossener Fonds zur Verbesserung des Anlegerschutzes dienen. Ziel des VGF ist die zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Punkte in gesetzliche Form.