Bis vor den Bundesgerichtshof wurde der Rechtsstreit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank ausgefochten. Nach dem nun erlassenen Urteil kann Leo Kirch zumindest einen Teilerfolg verbuchen – der BHG befand, dass die Deutsche Bank, damals vertreten durch den Vorstandvorsitzenden Rolf E. Breuer, grundsätzlich für Schäden haftet, die der Kirch Gesellschaft Printbeteiligungs GmbH durch die von Bräuer gemachten öffentlichen Äußerungen entstanden sind. Über die Höhe des Schadenersatzes muss nun neu verhandelt werden, da es sich bei der BHG Entscheidung um eine grundsätzliche Feststellung über das Zutreffen der von Kirch vorgebrachten Anklagepunkte handelte. Die Höhe eventueller Schadenersatz Zahlungen müssten in einem weiteren Gerichtsverfahren oder durch aussergerichtliche Verhandlungen der Rechtsanwälte festgestellt werden.