Schon ab kommendem Jahr könnten schärfere Umsetzungsregeln für das Alterseinkünfte-Gesetz gelten. Dann müssen sich viele Rentner auf Nachfragen der Finanzämter gefasst machen.
Seit Anfang 2005 gelten im Rahmen des Alterseinkünfte-Gesetzes neue Bestimmungen für die Besteuerung von Renten und Altersvorsorgeaufwendungen. Kernstück des Alterseinkünfte-Gesetzes ist der Wechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften. Durch das Gesetz wird die gesetzliche Rente bis zum Jahr 2040 sukzessive in steuerpflichtiges Einkommen umgewandelt.
Bisher sind rund 14,2 Mio. aller Rentnerhaushalte steuerpflichtig. Da die Einkommensteuer bislang nur auf einen kleinen Ertragsanteil der Rente erhoben wurde, müssen aber lediglich rund 2 Mio. Rentnerhaushalte tatsächlich Steuern zahlen. Wer die Freigrenze von 7.664 EUR bei Alleinstehenden bzw. 15.329 EUR bei Verheirateten unterschreitet, bleibt von der Einkommensteuer komplett verschont.
Rentner müssen Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung versteuern
Da der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente zunächst noch relativ gering ist, werden die meisten Rentner, die nur die gesetzliche Rente erhalten, von der Besteuerung weiterhin ausgenommen sein. Anders diejenigen, die mehrere Einkünfte, so zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, erzielen. Aber auch Betriebsrenten und Riester– bzw. Rürup-Renten, wirken sich auf die Steuerschuld von Rentnern aus. Sie unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und können die Steuerschuld unter Umständen kräftig in die Höhe treiben.
Auch Rentner müssen wieder Steuererklärung abgeben
Während diejenigen Unternehmen, die private Altersvorsorge-Leistungen auszahlen, Rentner schon längst auf ihre Steuerpflicht aufmerksam machen und teilweise die fällige Lohnsteuer direkt abführen, besteht bei der gesetzlichen Rentenversicherung noch Nachholbedarf. Ab kommendem Jahr soll dann jedoch zumindest das Rentenbezugs-Mitteilungsverfahren gewährleistet sein. So ist geplant, dass alle Stellen, die Renten oder ähnliche Leistungen überweisen, künftig eine Meldung über die steuerpflichtige Auszahlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen machen. Für viele Rentner bedeutet dies eine Umstellung, denn sie müssen in Zukunft eine Steuererklärung abgeben.