Geldanlage in der Schweiz ist Vertrauenssache. Wie nur wenige Länder ist es den Schweizern gelungen sich einen guten Ruf in der Finanzwirtschaft zu erarbeiten und diesen über Jahrzehnte zu erhalten. Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und Neutralität, sind die Faktoren, die es Ausländern ermöglicht guten Gewissens Ihr Vermögen zwischen den Alpen zu lassen.
Umso heftiger wird jetzt die Entscheidung des Schweizer Bundesgericht empfunden. Die gängige Praxis vieler Vermögensverwalter Gebühren und Boni der Fondsgesellschaften als Teil Ihres Entgelts zu betrachten wurde jetzt per Gerichtsbeschluss als nicht statthaft erkannt. Ausnahme: Die Vermögensverwalter haben ihre Kunden “vollständig und wahrheitsgetreu” über die Provisionslage aufgeklärt und diese haben auf eine Weitergabe der Provisionen verzichtet.
Schlimmer noch als die vermutlich in Zukunft sinkenden Deckungsbeiträge vieler Vermögensberater sind die nun möglichen Regressforderungen vieler Kunden – und die mögliche Strafverfolgung durch den Staat. Das hier nicht nur theoretische Möglichkeiten bestehen Vermögensverwalter zur Rechenschaft zu ziehen beweist ein durch das selbe Gericht ergangenes Urteil bei dem ein schweizer Vermögensverwalter wegen „gewerbsmäßigen Betrugs“ zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, weil er seine Kunden nicht über die Provisionslage aufklärte und die erzielten Provisionen als zusätzliche Vergütung eigenen Zwecken zuführte.
Der Finanzbranche der Schweiz wird nach Einschätzungen von Branchenkennern hier ein größerer Umbruch bevorstehen, der vor allem mehr Transparenz gegenüber dem Kunden bedeuten sollte – sei denn es finden sich andere Mittel und Wege der Provisionierung für Vermögensverwalter.
Kann so etwas auch in Deutschland passieren? Ohne hier groß auf die Rechtslage einzugehen, wäre es sicherlich sinnvoll auch Deutschen Anlegern einen Einblick auf die Kosten und Provisionsstruktur zu geben. Vielfach erscheint auch hier Anlegern der Ausgabeaufschlag als eine Naturgewalt, welche es eben zu übernehmen gilt. Dabei perfektionieren immer mehr Finanzanbieter ihre vertikale Vermarktungsstruktur – da investieren Anleger bei Ihrer Hausbank in Dach-Fonds Produkte der Hausbank eigenen Fondsgesellschaft, der Dach-Fonds hält vorwiegend Zielfonds der gleichen Fondsgesellschaft, diese investiert in ETFs und Zertifikate der Hausbank und Fondsgesellschaft.
Was für Kunden innovativ klingt ist ein durchdachtes Konzept, welches bei jeder neuen Investitions-Stufe eine Management Gebühr für die Hausbank und deren Fondsgesellschaft erbringt. Die Dreistigkeit für diese einseitige auf den eigenen Geschäftserfolg ausgerichtete Beratung auch noch bis zu 6 Prozent Ausgabeaufschlag als Beratungsgebühr zu erheben und Kunden Depots in regelmäßigen Abständen umzuschichten ist eine Kunst, die nur deutsche Anleger so klaglos hinnehmen.
Trotzdem: Alles kein Grund für Schweiz Reisen. Denn dort geht es Anlegern auch nicht besser – noch nicht.