Die Bundesregierung macht Ernst: Die Abgeltungssteuer wird kommen. Über den Sinn und Zweck sowie der sozialen Komponente genau dieser Steuer ist (wieder einmal) der Streit entbrannt. Als versteckte, maßlose Steuererhöhung wird die Abgeltungssteuer von den einen verteufelt, als „durchgreifende Steuererleichterung“ von anderer (politischer) Seite begrüßt.
Was ist dran am Konzept der Abgeltungssteuer?
Zunächst darf man sicherlich feststellen, dass es tatsächlich einfacher wird. Statt Anlage K bis XY und zusätzlicher Formblätter im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung für weitere Einkunftsarten auszufüllen, können deutsche Steuerzahler zukünftig die steuerliche Abgeltung der eigenen steuerpflichtigen Erträge ihrer Bank überlassen. Diese ist künftig verpflichtet bereits bei der Realisierung des Gewinns 25% Steuern des Ertrags abzuführen. Damit sind die Steuerschulden jedes einzelnen Steuerzahlers beglichen (abgegolten – daher Abgeltungssteuer), der Staat hat keinen weiteren Anspruch auf Zahlungen aus Kapitalerträgen.
Bislang mussten diese Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet werden, für alle Steuerzahler, die einen höheren Steuersatz haben, ist die Abgeltungssteuer demnach nicht nur einfacher, sondern auch günstiger.
Umso erstaunlicher ist der Aufschrei der Entrüstung, der vielerorts auch gern von Besserverdienenden weiter getragen wird. Aber warum? Konnten Erträge aus diesen Einkunftsarten bislang auch mal am Fiskus vorbei gemogelt werden, so ist dem Schummeln jetzt ein Ende gesetzt, die Bank führt anonym die Erträge ab, wer zuviel bezahlt hat, der muss es nachweisen. Durch die in den letzten Jahren stark eingeschränkten Verlustzuweisungsmodelle können aber keine Verluste angehäuft werden, die die Steuerlast deutlich drücken würde.
Aber nicht nur schummelnde Gutverdiener haben Bedenken, auch Geringverdiener sind durchaus keine begeisterten Anhänger des neuen Modells, sie müssen im Gegensatz zu ihrem persönlichen Steuersatz die anfallenden Kapitalerträge mit ebenfalls 25%, also einem höheren Steuersatz als dem eigenen versteuern was keinen sonderlich großen Anreiz bietet die eigene Altersvorsorge auch bei geringem Einkommen stärker zu fördern.
Wenn alle dagegen sind haben wir etwas richtig gemacht – keiner ist übermäßig im Vorteil
Dennoch erscheinen einige Änderungswünsche durchaus berechtigt: Warum werden Investmentfonds von dieser neuen Regelung mutmaßlich betroffen sein (Dachfonds könnten eventuell eine Ausnahme darstellen), Zertifikate sind es nicht? Wieso wird für den anfänglichen Vermögensaufbau nicht ein passender Freibetrag eingeräumt, der auch Sparbeginnern als Sparanreiz dienen könnte? Warum werden langfristige Sparer, die Vermögen für das Alter aufbauen müssen genauso behandelt wie Daytrader?
Auch wenn der aktuelle Ansatz der Steuervereinfachung durchaus begrüßenswert ist, so müssen sich die Verantwortlichen Volksvertreter doch die Frage stellen lassen warum Ausnahmen für einzelne Branchen gelten und unterschiedliche Vermögensbildungsansätze nicht berücksichtigt werden – bislang erscheint die Abgeltungssteuer noch nicht das beabsichtigte Ziel zu treffen, es bleibt zu hoffen, dass die eine oder andere Nachbesserung vorgenommen wird, die die bestehenden Ungleichgewichte auszugleichen vermag ohne die Interessen einer Bevölkerungsgruppe deutlich zu benachteiligen.