Die Schari’a, in etwa vergleichbar mit einer Pflichtenlehre des Islams, die die Regelung aller Bereiche des menschlichen umfasst sind moralische wie juristische Regeln erfasst – auch die, des quasi Verbots der Zinszahlung.
Zusätzlich sind Investitionen in Rüstungsunternehmen und Unternehmen, die Alkohol herstellen, Schweinefleisch verarbeiten oder Glücksspiel anbieten nicht mit den religiösen Grundwerten vereinbar. Eine aus rein subjektiver Sicht – lobenswerte Einstellung.
In Zeiten globalisierter Unternehmen und diversifizierter Konzernstrukturen fällt eine Auswahl allerdings schwer. Während dies für einzelne Unternehmen noch nachprüfbar ist, fallen Investmentfonds für eine islamische Geldanlage quasi komplett aus, da sie sich zwar nach verschiedenen Benchmarks richten, aber bisher keine Rücksicht auf religiöse Einschränkungen berücksichtigen.
Die Fondsprodukte der zunächst in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain aufgelegten “Noor Islamic Funds” Produktreihe sollen ab 2007 mit einer Mindestanlage von 1.000 US Dollar für Anleger in diesen Staaten zu erwerben sein. Später werden diese Produkte über die Deutsche Bank Tochter DWS auch im Mittleren Osten, Asien und Europa zu erwerben sein.
Für eine Islam-konforme Auswahl der für das Fondsvermögen zu erwerbenden Investments wurde zusammen mit Islamexperten eine Auswahl von 7.000 Aktien getroffen, die den Voraussetzungen der Schari’a entsprechen und somit auch für eine Anlage in Frage kommen. Dieses Monitoring der Unternehmen wird auch zukünftig Bestand haben, so dass Anlegern ein dauerhaft den islamischen Regeln entsprechendes Geldanlageprodukt zur Verfügung steht.