Freuen dürfen sich 20 Millionen Rentner in Deutschland. Denn zum 1. Juli steigt die Rente um 2,41% in Westdeutschland und in Ostdeutschland um 3,38%. Als Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur sieht die Bundesregierung diese Steigerung. Mitte März hatte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz die Nachricht der Rentensteigerung verkündet. Olaf Scholz: „Die Rentenerhöhung mitten in der Krise zeigt, dass auf unseren Sozialstaat Verlass ist.“
Scholz vergaß allerdings zu erwähnen, dass in den kommenden Jahren nur Nullrunden zu erwarten sind. Nur weil die Regierung den so genannten Riester-Faktor bei der Berechnung der Renten ausgesetzt hatte, war die Rentensteigerung von 2008 mit 1,1% und die diesjährige von 3,38 beziehungsweise 2,41% machbar.
Ab 2010 gilt der Riester-Faktor wieder
Die möglichen Anhebungen werden ab 2010 wieder reduziert, da dann der Riester-Faktor wieder gilt. Nur als Äquivalent für die letzten Jahre kann außerdem die Anhebung in diesem Jahr angesehen werden. Dass die Nullrunden und minimalen Rentensteigerungen zwischen 2004 und 2008 deutlich hinter der Inflationsrate zurückgeblieben sind, so dass die Rentner in diesem Zeitraum einen Verlust der Kaufkraft von 8,5% zähneknirschend akzeptieren mussten, dahingehend sieht sich der Sozialverband Deutschland (VdK) durch die aktuelle Untersuchung des Forschungszentrums Generationsverträge (FZB) an der Universität Freiburg in seiner Auffassung bestärkt. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverband Deutschlands sieht deshalb eine Rückkehr der dynamischen Rente vor diesem Hintergrund als absolutes Erfordernis an.
Riester Rente und Riester-Faktor
Dabei soll eine Anhebung ungekürzt an die Tarifabschlüsse des Vorjahres gekoppelt werden. Leicht vereinfacht wird der erste Faktor oftmals als Riester-Faktor betitelt. Für die Riester Rente werden durch diesen Riester-Faktor Änderungen beim Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung und die maximal möglichen Aufwendungen eines rentenversicherten Beschäftigten unter Berücksichtigung genommen. Indem für das Vorjahr und das vorvergangene Jahr von einem Ausgangsniveau von 100 zunächst 4 von 100 für die Riester Rente (unabhängig von der tatsächlichen Nutzung) und dann der jeweilige Beitragssatz zur Rentenversicherung (ebenfalls ausgedrückt als Vomhundertsatz), abgezogen werden, wird dies praktisch umgesetzt.