Die Gerüchteküche brodelte bereits seit einigen Tagen. Nicht zuletzt die Frankfurter Allgemeine griff die kursierenden Spekulationen in ihrer Sonntagsausgabe auf und überlegt laut, ob es nicht doch sein könne, dass die Abgeltungssteuer bereits vor dem eigentlichen Stichtag 1. Januar 2009 in Kraft treten könne.
Die Möglichkeit dazu würde es schon in wenigen Tagen bei einer Tagung des Finanzausschusses, bzw. an den Bundestagssitzungen am 7. und 9. November geben wenn das Steueränderungsgesetz zur Verabschiedung gestellt wird. Mit einem Dementi gegenüber der FAZ reagierte jetzt ein Sprecher des Bundesministerium der Finanzen auf die Gerüchte. Es gebe bezüglich der Vorgehensweise zur Abgeltungssteuer keinen Antrag auf Änderung, der Fahrplan zur Einführung der Abgeltungssteuer steht und soll demnach auch nicht (wie bei früheren Gelegenheiten bereits umgesetzt) kurzfristig geändert werden.
Änderungen der Abgeltungssteuer
Ab Januar 2009 wird mit der Abgeltungssteuer eine pauschale Kapitalbesteuerung in Kraft treten. Sind z.B. momentan Spekulationsgewinne nach einer Haltefrist von 12 Monaten komplett steuerfrei, so müssen Kapitalerträge nach Einführung der Abgeltungssteuer pauschal mit 25% versteuert werden. Diese Regelung gilt unabhängig von persönlichem Steuersatz und berücksichtigt dann nur noch ausschließlich bestehende Sparerfreibeträge. Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen finden Sie hier: Regelungen zur Abgeltungssteuer.